Parteien scheitern an der ökonomischen Realität - am 30. Juni 2024

Schwarz-rot-grüner Einheitsbrei scheitert an der Ökonomie

Es war der große Milton Friedman, der schon 1999 darauf verwies, dass man entweder einen Wohlfahrtsstaat oder offene Grenzen haben könne, beides zusammen jedoch nicht. Im Sozialstaat muss Zuwanderung staatlich geregelt und kontrolliert werden, weil sie ansonsten diesen finanziell und gesellschaftlich ruiniert.

Eigentlich müsste das auch Nicht-Ökonomen klar sein. Dennoch hat die gelernte Physikerin und ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel im Jahr 2015 unbegrenzte Zuwanderung zugelassen. „Wir schaffen das", sagte sie und meinte damit, wir könnten das von Friedman formulierte ökonomische Gesetz aufheben. Ihr politisches Geschäftsmodell bestand darin, dem „Volk, dem großen Lümmel" (Heinrich Heine), immer das zu geben, was ihm gerade gefiel. Der deutsche Lümmel gefällt sich gerne als moralischer Weltmeister. Und 2015 schwelgte er eben in der Willkommenskultur.

Doch weder moralische Weltmeisterschaft noch politische Macht brechen das ökonomische Gesetz. Nach acht Jahren unbegrenzter Massenzuwanderung in den Sozialstaat hat der „große Lümmel" genug. Er schafft es eben nicht, kann es gar nicht schaffen. Friedrich Merz, Merkels jüngster Nachfolger im Amt des CDU-Vorsitzenden, brachte es in der Sprache des „Lümmels" auf den Punkt: „Die werden doch wahnsinnig, die Leute, wenn die sehen, dass 300.000 Asylbewerber abgelehnt sind, nicht ausreisen, die vollen Leistungen bekommen, die volle Heilfürsorge bekommen. Die sitzen beim Arzt und lassen sich die Zähne neu machen, und die deutschen Bürger nebendran kriegen keine Termine." Recht hat der Mann, dachten wohl viele – „klammheimlich".

Aber die Moralrepublik Deutschland erlitt einen hysterischen Anfall und zerredete erneut das ökonomische Gesetz. Statt um Unvereinbarkeit von Sozialstaat und offenen Grenzen ging es en détail um den Umfang zahnärztlicher Leistungen für Asylbewerber und den Andrang in den Wartezimmern.

Zuwanderung in den Sozialstaat

Keine Frage, Deutschland ist ein Zuwanderungsland. In den 10 Jahren bis Ende 2022 wanderten über 6,1 Mio. Menschen zu. Das waren mehr als fünfmal so viele wie die 10 Jahre davor. Viele kamen aus den Staaten der EU, um in Deutschland zu arbeiten. Aber ein erheblicher Teil nahm den Sozialstaat in Anspruch. Ende 2022 lebten rund 3,1 Mio. sogenannter Schutzsuchender in Deutschland. Darunter befanden sich über 1 Mio. Ukrainer, die als Kriegsflüchtlinge ins Land gekommen waren. Unter den übrigen „Schutzsuchenden" dominierten syrische (674.000), afghanische (286.000) und türkische (101.000) Staatsangehörige.

Von Beginn des Jahres 2014 bis August 2023 wurden insgesamt 2,8 Mio. Asylanträge gestellt. Nach dem bisherigen Allzeithoch im Jahr 2016 ging die Zahl der Anträge zunächst bis zum Pandemiejahr 2020 zurück, stieg danach aber wieder kräftig an. Das Jahr 2023 schloss mit der dritthöchsten Zahl seit Beginn des Jahrhunderts ab.

Nicht alle erhalten Asyl, aber so gut wie alle bleiben. Sie bekommen staatliche Unterstützung, auch wenn nicht mal die Hälfte der Asylanträge bewilligt werden. So war von den 401.570 registrierten Empfängern von Asylbewerberleistungen Ende 2021 nur 246.480 Personen der Aufenthalt gestattet. 109.925 Personen waren „geduldete" oder „vollziehbare" Ausreisepflichtige. Der Rest war in laufenden Verfahren nach dem ersten oder mehreren Anträgen oder gehörte zur Familie der Antragsteller. Nimmt man den Familienanhang dazu, kommt man Ende 2022 auf rund 219.000 geduldete und 36.000 ausreisepflichtige Personen. Letztes Jahr wurden gerade mal 12.945 erfolglose Antragsteller abgeschoben.

Zwei aktuelle Auswertungen führen vor Augen, wie der deutsche Sozialstaat mittels des Asylrechts geschröpft wird – von Menschen, die kaum eine Chance haben auf Asyl oder Aufenthaltstitel. So besagt eine Analyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), dass 57% der volljährigen türkischen Asylantragsteller keinen Pass, Personalausweis oder Passersatzpapiere vorlegen. In den ersten Monaten des Jahres 2024 waren es noch einmal deutlich mehr als in den Jahren davor.

Aber die Zuwanderer wissen, dass sie ohne Papiere viel schwerer abzuschieben sind. Sie landen im langwierigen Asylverfahren, das fast jeder, der deutschen Boden erreicht und das Zauberwort „Asyl" ausspricht, beanspruchen darf – und auch die im europäischen Vergleich üppigen Sozialleistungen für Antragsteller.

Auch wenn es seit Jahren gängige Praxis ist: Wer absichtlich seinen Pass wegwirft, beginnt seinen Aufenthalt in Deutschland mit einem Rechtsbruch. Die Sehnsucht nach einem besseren Leben ist nachvollziehbar. Sie ist aber kein Asylgrund. Deswegen lag die Gesamtschutzquote für türkische Staatsbürger im vergangenen Jahr bei gerade einmal 13%.

Ein Hilferuf der Bundesländer macht den Asylmissbrauch noch deutlicher. In einem Schreiben an das Bamf beklagen sie, dass Migranten Fördergelder „regelrecht" einfordern würden. Die Bundesregierung bietet illegal Eingereisten finanzielle Anreize, um das Land freiwillig zu verlassen. Die Maßnahme ist kostspielig, aber immer noch günstiger als die dauerhafte Unterbringung oder eine Abschiebung, die im Zweifelsfall scheitert, weil der ausreisepflichtige Zuwanderer kurzerhand abgetaucht ist.

Wie die „Welt" berichtete, werden die Förderprogramme inzwischen besonders gerne von türkischen Staatsbürgern angenommen – die dann kurze Zeit später wieder einreisen. Die Zahl der Türken, die staatlich alimentiert ausreisen, ist sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2022 gab es 226 türkische Rückkehrer, im Jahr 2023 mehr als siebenmal so viele. Teilweise stellen sie nicht einmal einen Asylantrag.

So können die Vorteilsuchenden leichthändig tausend Euro „Starthilfe" in bar kassieren, die für den Neustart im Heimatland gedacht sind. Außerdem gibt es ein Taschengeld für die Reise und andere Sachleistungen.

Ein Staat, der sich derlei Taschenspielertricks gefallen lässt, macht sich lächerlich. Dass es anders geht, zeigen die vorübergehenden Grenzkontrollen der Bundespolizei, neuerdings an allen deutschen Außengrenzen. Sie sollen die innere Sicherheit während der Fußball-EM gewährleisten.

Allein vom 7. bis zum 13.Juni sind dadurch 900 Menschen an der unerlaubten Einreise gehindert worden. Über Fingerabdrücke kommen die Beamten auch den Papierlosen auf die Schliche. Angeordnet hat die Grenzkontrollen die Bundesinnenministerin Nancy Faeser – sie sind befristet bis zum 19.Juli. Will man den systematischen Asylbetrug eindämmen, müsste man sie nur verlängern.

Die zusätzlichen Kontrollen an der West- und Nordgrenze finden bloß während der EM statt, zeigen aber eindrücklich, wie wirksamer Grenzschutz funktioniert – obwohl deutsche Politiker jahrelang davor zurückgeschreckt sind.

Der deutsche Magnet

Deutschland ist ein begehrtes Zielland für Zuwanderer. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes kamen in den Jahren von 2005 bis 2023 5,7 Mio. nach Deutschland. Ein wesentlicher Grund dafür dürfte sein, dass die Hilfen für Zuwanderer in Deutschland zu den großzügigsten in der Welt gehören.

Alleinstehende erwachsene Antragssteller erhalten monatlich 410 Euro, davon mindestens 182 Euro als „Taschengeld". Für eine vierköpfige Familie mit minderjährigen Kindern gibt es bis zu 1.466 Euro im Monat als Regelleistung (und mehr bei „Mehrbedarf"). Die Leistungen gehen weiter, auch wenn der Asylantrag abgelehnt wurde und der Bewerber ausreisepflichtig oder „geduldet" ist. Hinzu kommen nach 18 Monaten Aufenthalt die vollen Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wer Asyl erhalten hat, kann wie deutsche Staatsangehörige das höhere Bürgergeld bekommen. Gegenwärtig sind das 502 Euro für Alleinstehende. Die oben genannte Familie kann bis zu 1.742 Euro sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung bekommen. In den ärmeren Entwicklungsländern beträgt das Bruttoinlandsprodukt pro Kopf monatlich rund 100 Euro.

Besonders krass ist der Unterschied der Asylleistungen zwischen Deutschland und Dänemark. Dort erhalten Asylbewerber 220 Euro im Monat zusätzlich zur Unterbringung im Flüchtlingsheim, jedoch nur, solange der Antrag läuft. Werden sie abgelehnt, gibt es kein Geld mehr, sondern nur noch drei Mahlzeiten am Tag im Asylbewerberheim. Wahrscheinlich schreckt das viele Asylbewerber ab. In den Jahren von 2008 bis 2021 lag die Zahl der Asylzuwanderer nach Dänemark insgesamt um 96,5% unter der Zahl der Zuwanderer nach Deutschland.

Folgen der Einwanderung in den Sozialstaat

Zuwanderung in den Sozialstaat kostet in dreifacher Hinsicht. Erstens wird die Infrastruktur stärker belastet, ohne dass die Nutzer zu ihrem Erhalt oder Ausbau beitragen. „Im Schnitt kommen jeden Tag etwa 250 Flüchtlinge in Berlin an", sagte Mitte Oktober 2023 der Berliner Regierende Bürgermeister Kai Wegner. „Bis zum Ende des Jahres werden wir 2.500 Kinder haben, die wir beschulen müssen. Allein in Tegel wären das 3 komplette Grundschulen. Die werden wir so schnell nicht bauen können." Die Überlastung der Schulen führt zu einem erschreckenden Verfall der Bildung. Laut IQB-Bildungstrend 2022 ist die Kompetenz von Neuntklässler zum Lesen deutscher Texte zwischen 2015 und 2022 um 22% gefallen. Die Kompetenz in Orthografie und im Zuhören fiel um 31 und 44%. In diesem Zeitraum ist die Zahl der Schüler mit Migrationshintergrund um rund 9% auf 38% aller Neuntklässler gestiegen.

Und wer mit übervollen Bahnen und Bussen unterwegs ist, muss von den sich dort robust behauptenden Migranten schon mal um sein Leben fürchten.

Zweitens belastet der Anstieg der Sozialausgaben die öffentlichen Finanzen. So bezogen im Juni 2023 5,5 Mio. Menschen staatliche Grundsicherung für Arbeitssuchende, salopp Bürgergeld genannt. Davon waren 2,6 Mio., also 47%, Ausländer. Gut ein Viertel der Empfänger kamen aus den primären Asylherkunftsländern sowie der Türkei, dem Westbalkan und sonstigen Drittstaaten. Das ist nicht billig. In diesem Jahr hat die Bundesregierung rund 44 Mrd. Euro für das Bürgergeld in den Haushalt eingestellt. Das sind mehr als 9% der Gesamtausgaben und über zwei Drittel der Investitionsausgaben, die dringend aufgestockt werden müssten.

Und drittens kommen mit Zuwanderern illiberale Bestrebungen, Sicherheitsrisiken und politische Zwistigkeiten ins Land. Antisemitismus, Homophobie und Frauenfeindlichkeit sind unter den Zuwanderern der Asylherkunftsländer deutlich weiterverbreitet als in der Gesamtgesellschaft. Die Beispiele für politisch motivierte Straftaten und gegen westliche Werte gerichtete Aktionen reichen von islamistischen Anschlägen in den vergangenen Jahren über Straßenkämpfe zwischen verfeindeten Eritreern in Gießen und Stuttgart in diesem Jahr bis jüngst zu Freudenkundgebungen über den Terror der Hamas gegen Israel in deutschen Städten.

Während Bundeskanzler Olaf Schulz die Unterstützung Israels erneut zur deutschen Staatsräson erklärte, feierten muslimische Zuwanderer mit ausländischer, deutscher oder doppelter Staatsbürgerschaft die Massaker an jüdischen Kindern, Frauen und Männern bis ins hohe Alter, wie sie die Welt zuletzt in Nazideutschland erlebt hat. Die 28,4 Mrd. Euro, die der Bund allein im Jahr 2022 für die Integration ausgegeben hat, scheinen nicht verhindern zu können, dass viele Flüchtlinge und Asylbewerber die aus ihren archaischen und gewalttätigen Gesellschaften mitgebrachten Wertvorstellungen ungeniert ausleben. Um Asyl vor Verfolgung in diesen Gesellschaften, zu denen sie sich bekennen, kann es ihnen logischerweise nicht gehen.

Beim letzten Ansturm von Asylbewerbern in den Jahren 2015-2016 sahen manche die Sozialhilfen für Zuwanderer als Anschubfinanzierung zur Gewinnung produktiver Arbeitskräfte. Die Zuwanderer würden die Hilfe später durch ihren Beitrag zur deutschen Wirtschafskraft mit Dividende zurückzahlen. Die Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckhardt frohlockte: „Wir kriegen jetzt plötzlich Menschen geschenkt." Inzwischen ist Ernüchterung eingekehrt.

Denn zum einen ist es schwieriger als gedacht, die Zuwanderer in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Zwar ist der Anteil der Beschäftigten an der Gesamtzahl der Zuwanderer aus den Krisenländern von rund 15% im Jahr 2016 auf 42% im Sommer 2023 gestiegen. Doch liegt die Erwerbsquote dieser Gruppe immer noch deutlich unter der aller Ausländer (54%) und weit unter der für die gesamte Bevölkerung (70%). Untersuchungen des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung haben gezeigt, dass die Erwerbsquote der Flüchtlinge auch sechs Jahre nach ihrer Ankunft nur wenig mehr als 50% beträgt.

Zum anderen üben die beschäftigten Zuwanderer zu einem erheblichen Teil Helfertätigkeiten aus. Im Dezember 2022 entfielen auf diesen Bereich 43% der Beschäftigten. Nur 11% arbeiteten als Spezialisten oder Experten. Folglich liegt das Einkommen der berufstätigen Zuwanderer deutlich unter dem aller Berufstätigen. Auch sechs Jahre nach Zuzug beläuft sich der mittlere Bruttomonatsverdienst von vollzeiterwerbstätigen Zuwanderern auf 60% des mittleren Vollzeitverdiensts in der Gesamtbevölkerung.

Die geringeren Einkommen der Zuwanderer spiegeln deren geringere Produktivität wider. Das schlägt inzwischen auch auf die Gesamtwirtschaft durch. Seit Ende 2017 bis Mitte 2023 sind unterm Strich über 3 Mio. Menschen aus dem Ausland zugewandert (wobei deutlich mehr Ausländer zu - als deutsche Staatsangehörige abgewandert sind). In diesen sechseinhalb Jahren ist die Produktivität je Beschäftigten um 1,9% und das reale Bruttoinlandsprodukt pro Kopf um 0,8% gefallen. Die Zuzügler leisteten also pro Kopf weniger als die Einheimischen, so dass der Zuwachs an Menschen den Anstieg der Wirtschaftsleistung übersteigt.

Damit ging ein Teil des Anstiegs der Produktivität (um 14%) und des realen Bruttoinlandsprodukts pro Kopf (um 26%) in den Jahren 2000 bis 2017 wieder verloren. Setzt sich die Zuwanderung weniger produktiver Arbeitskräfte fort, sinkt die durchschnittliche Produktivität weiter. Auf jeden Einzelnen entfällt ein immer kleinerer Anteil am Wohlstand. Dem mit Fleiß und Können erzielten wirtschaftlichen Aufstieg der Nachkriegszeit folgt der durch Kompetenzverlust bedingte wirtschaftliche Abstieg.


Der nächste Holzweg

Eigentlich müsste inzwischen klar geworden sein, dass „wir es nicht schaffen". Die Konsequenz nach Friedman wäre, die Zuwanderung in den Sozialstaat strikt zu begrenzen, oder den Sozialstaat abzubauen. Für Gesinnungsethiker gleicht das jedoch einer Wahl zwischen Pest und Cholera. Lieber wollen sie die „Fluchtursachen" bekämpfen. Doch statt auf dem Königsweg aus der Bredouille zu wandeln, landen sie damit auf dem nächsten Holzweg.

Die ökonomische Migrationsforschung unterscheidet zwischen Anstößen zur Emigration („Push") und Anziehungskräften zur Immigration („Pull"). Zu den Push-Faktoren gehören eine schlechte Regierungsführung (besonders in autokratischen Regimen), Korruption, kriegerische Konflikte, ökologische Auszehrung und Überbevölkerung. Pull-Faktoren sind höhere Einkommen in den Zielländern, bessere Verdienstmöglichkeiten für Fachkräfte, politische Stabilität und eine bessere soziale Versorgung.

Die Studie „Ursachen der Migration aus Afrika" in die Länder der Europäischen Union anhand von Daten für 53 afrikanische und 28 europäische Länder für die Zeit von 1996 bis 2017 am Flossbach von Storch Research Institute zeigt: Die Studie identifiziert eine Reihe von Treibern im Herkunfts- und Zielland, die Menschen zur Wanderung bewegen. Der „Push" zur Auswanderung ist umso größer, je geringer das Rechtsstaatsprinzip im Heimatland verankert und je schlechter der Finanzsektor entwickelt ist. Staatliche Willkür und schlechte finanzielle Aussichten sind gute Gründe, das Land zu verlassen.

Hohe Inflation und Jugendarbeitslosigkeit sind zwar auch Gründe, das Heimatland zu verlassen, verringern aber die Möglichkeiten, den Wegzug zu finanzieren. Die Menschen wollen weg, können es aber nicht. Dagegen fördert in ärmeren Ländern ein Anstieg des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf die Emigration, da die Reise dadurch erschwinglicher wird. Und da Menschen gerne dorthin gehen, wo schon ihresgleichen sind, ziehen Zuwanderer andere nach.

Ein überragendes Motiv (und „Pull"-Faktor) für die Wanderung ist der Wunsch nach der Verbesserung der wirtschaftlichen Lebensumstände. Dafür nehmen Migranten erhebliche Gefahren und Kosten in Kauf, um die Entfernung zu reicheren Ländern zu überwinden. Die Studie zeigt, dass Finanzhilfen der Europäischen Union an arme Länder paradoxerweise die Emigration in die EU fördern. Sie tragen indirekt zur Finanzierung der Reisekosten bei. Den meisten Migranten geht es aber nicht nur um sich allein, sondern auch um ihre Angehörigen. Deshalb leisten Überweisungen der Zuwanderer in den Zielländern an ihre zurückgebliebenen Familien ebenfalls Beihilfe zur Emigration. Sie verstärken den „Pull"-Effekt der Agglomeration von Zuwanderern.

Nach Zahlen der Weltbank überwiesen Zuwanderer in Deutschland im Zeitraum von 2010 bis 2022 rund 221 Mrd. US-Dollar in ihre Herkunftsländer. Dieser Betrag macht mehr als 3/4 der Entwicklungshilfe des deutschen Staats in dieser Zeit aus. Angesichts dieses Geldzugangs haben die Herkunftsländer kein Interesse daran, ihre Staatsbürger an der Emigration zu hindern, oder abgelehnte Asylbewerber zurückzunehmen.

Wie so oft in der Forschung gibt es aber auch bei der Analyse der Anreize zur Migration unterschiedliche Einschätzungen. Wer jedoch die These vertritt, dass die Aussicht auf ein höheres Einkommen keine Auswirkung auf die Entscheidung zur Migration haben würde, muss erklären, warum Migranten erhebliche Ausgaben für Schlepper aufbringen, um ausgerechnet nach Deutschland zu kommen. Diese Ausgaben werden wie Investitionen in Erwartung einer Rendite getätigt. Je höher die Aussicht auf Versorgungsleistungen ist, desto höher ist die erwartete Rendite. Die Rendite auf die Migration nach Deutschland stellt die in beinahe allen anderen Ländern Europas zu erwartende Erträge auf die Investition in die Einschleusung in den Schatten.

Die Folgen der Überforderung

Was folgt, wenn eine Gesellschaft mit ungezügelter Zuwanderung überfordert ist, hat der frühere Grünen-Politiker Boris Palmer auf den Punkt gebracht: „Falls es nicht gelingt, die Zugangszahlen sehr deutlich zu verringern, muss man entweder den Flüchtlingen zumuten, künftig mit weniger günstigen Lebensbedingungen in Deutschland klarzukommen, … oder aber man muss der Bevölkerung zumuten, dass sie selbst mit deutlichen Leistungseinschränkungen in zentralen Bereichen klarkommen muss." Am Ende dürfte es für beide Gruppen schlechter werden. Doch wird das die Verbesserung der Lebensbedingungen der Flüchtlinge im Vergleich zu ihren Herkunftsländern kaum schmälern.

Nach Hannah Ahrendt entstand aus entfesselter Migration nach dem ersten Weltkrieg der Nährboden für totalitäre Regime. „Der Begriff ‚Menschenrechte' selbst wurde für alle Beteiligten - Opfer, Verfolger und Zuschauer gleichermaßen - zum Beweis für hoffnungslosen Idealismus oder schwachsinnige Heuchelei". Um die Flüchtlingsströme auszutrocknen, scheuten sich in der Zwischenkriegszeit auch Demokratien nicht, mit solchen Regimen zu kooperieren: „Wenn die Nazis eine Person in ein Konzentrationslager steckten und ihr die Flucht, beispielsweise nach Holland, gelang, steckten die Holländer sie in ein Internierungslager".

Schon Edward Gibbon hat in seinem historischen Monumentalwerk zum Verfall und Untergang des römischen Imperiums auf die zersetzende Kraft der Zuwanderung verwiesen. In seinem Fazit zum Untergang West-Roms notiert er, dass die germanischen Stämme auf der Flucht vor den Hunnen in das römische Reich eindrangen und das innerlich zerstrittene Imperium schließlich eroberten: „Die römische Welt wurde von einer Flut von Barbaren überschwemmt." Gleichzeitig faulte es von innen her: „Die römische Regierung erschien ihren Feinden von Tag zu Tag weniger furchteinflößend, ihren Untertanen jedoch immer verhasster und bedrückender. Die Steuern wurden mit der öffentlichen Not vervielfacht, und die Ungerechtigkeit der Reichen verlagerte die ungleiche Last von ihnen auf das Volk, das sie um die Nachsicht betrogen, die manchmal sein Elend hätte lindern können." Ersetzt man die „Reichen" mit den „moralisierenden politischen Eliten", erhält Gibbons Text eine beunruhigende Aktualität.

Ende des moralischen Overkills

Nach den schlimmen Erfahrungen in der Zeit des Kolonialismus und den Kriegen in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts hat sich Europa moralische Verpflichtungen auferlegt, die eine gewaltsame Zurückweisung von unerwünschten Immigranten ausschließen. War „spätrömische Dekadenz" ein wichtiger Grund für die Unterlegenheit Roms gegenüber den „barbarischen Völkern", sind es heute diese Verpflichtungen, die Europa wie Gulliver fesseln und Unterlegenheit gegenüber den Zuwanderern schaffen. Seeuntaugliche Flüchtlingsboote und spektakuläre Elendsmärsche sind jetzt die Waffen zur Überwindung der Grenzen, die Menschen in den wirtschaftlich und technisch weniger entwickelten Nachbarvölkern gegen Europa einsetzen.

Es begann mit der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Das „Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge"- wie der eigentliche Titel der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) lautet – war zunächst darauf beschränkt, hauptsächlich europäische Flüchtlinge direkt nach dem Zweiten Weltkrieg zu schützen und sollte im Jahr 1953 auslaufen. Die Flüchtlingskonvention enthält im Kern drei Punkte. Zunächst die Definition eines Flüchtlings als Person, die sich in einem anderen Land „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe" aufhält. Zweitens das Gebot zur rechtlichen und finanziellen Gleichbehandlung von Flüchtlingen mit der einheimischen Bevölkerung. Drittens das Gebot der Nicht-Zurückweisung in das Herkunftsland. Eine wesentliche Motivation für die Konvention war, zu verhindern, dass Flüchtlinge aus dem Sowjetimperium wieder dorthin überstellt wurden.

Kein Philanthrop aus diesem gesegneten Erdenwinkel dachte damals daran, die ganze Welt mit ihren 2,6 Mrd. Menschen einzubeziehen. Dass im fernen Jahr 2024 mit 8 Mrd. und 2057 sogar 10 Mrd. auf die Einlösung seiner großzügigen Hilfsangebote würden pochen dürfen, hätte er als Wahnvorstellung abgetan.

Die Konvention überlebte ihr ursprünglich gesetztes Verfallsdatum und wurde 1967 um ein Zusatzprotokoll erweitert. Dort wurde festgelegt, dass sie nun in allen Unterzeichnerstaaten zeitlich unbegrenzt gelten soll. Die Bundesrepublik Deutschland trat dem Protokoll 1969 bei. Doch wie viele andere hehre Vorhaben der Vereinten Nationen, erwies sich auch die erweiterte Flüchtlingskonvention als Papiertiger. Sogar die westlichen Demokratien missachteten die Konvention, wenn dies politisch opportun war. Da die Versprechen nicht einklagbar waren, konnten sie das problemlos tun.

Schon ein Jahr vor der Genfer Flüchtlingskonvention wurde vom Europarat die Europäische Menschenrechtskonvention unterzeichnet. Zu den Menschrechten wurden unter anderem die Rechte auf Leben, Freiheit und Sicherheit, auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, auf Achtung des Privat- und Familienlebens sowie das Verbot von Folter, Sklaverei, Zwangsarbeit und Diskriminierung gezählt. Nach Ratifizierung durch die Mitglieder trat die Konvention 1953 auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Um ihre Einhaltung sicherzustellen, wurde im Jahr 1959 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingerichtet.

Über viele Jahr existierten die Konventionen zu Flüchtlingen und Menschenrechten nebeneinanderher. Im Jahr 2012 wurden sie jedoch verbunden. Dem vorausgegangen war die Rückführung eines somalischen Flüchtlings im Jahr 2009 nach seiner Ankunft auf der italienischen Insel Lampedusa nach Libyen. Zufällig erhielten Menschenrechtsorganisation davon Kenntnis und verklagten den italienischen Staat beim EGMR. Im Frühjahr 2012 befanden die 21 Richter des Gerichtshofs, dass die Küstenwache in jener Nacht im Mai 2009 die Genfer Flüchtlingskonvention verletzt hatte, und verurteilten den italienischen Staat zum Schadenersatz für die verhinderten Flüchtlinge. Seit diesem Präzedenzurteil sind Rückweisungen an den europäischen Außengrenzen ohne Prüfung der Asylberechtigung illegal.

Eigentlich hätte das Urteil für Deutschland ohne Bedeutung sein sollen, da jeder Grenzübertritt auf dem Landweg aus einem sicheren Nachbarstaat erfolgt. In dem sogenannten Asylkompromiss zwischen Bundesregierung und Opposition im Jahr 1993 fand das Konzept des „sicheren Drittstaats" als Artikel 16a Eingang in das Grundgesetz. Danach kann sich auf politisches Asyl nicht berufen, „wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist." Doch seit Grenzkontrollen im „Schengenraum" abgeschafft wurden, ist eine Zurückweisung an der Grenze kaum noch möglich. Gleichzeitig funktioniert die im „Dublin-Verfahren" vorgesehen Rückführung nach Deutschland eingereister Asylbewerber an das für die Asylprüfung zuständige Nachbarland nicht, weil diese die Bewerber entweder nach Ankunft nicht registrieren oder die Rücknahme registrierter Bewerber sabotieren.

Hier trifft ökonomisches Gesetz auf politische Machtlosigkeit. Da die Asylbewerberleistungen in Deutschland weit höher sind als an den EU-Ländern mit Außengrenzen, sind die ökonomischen Anreize sowohl für Asylbewerber als auch Erstaufnahmeländer groß, dass diese nach Deutschland kommen. Logisch wäre es, die Anreize zu verringern, indem die Asylbewerberleistungen in der EU vereinheitlicht werden. Dem steht jedoch ein Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Weg, dass es ein Menschenrecht auf ein „menschenwürdiges" Existenzminimum gibt. Dessen Höhe wird in Deutschland weit großzügiger als in vielen anderen EU-Staaten bemessen, so dass eine Absenkung auf ein niedrigeres gemeinsames EU-Niveau rechtlich anscheinend nicht möglich ist. Da sich das Gericht in seinem Urteil auf ein im Grundgesetz als unveränderbar geltendes Grundrecht beruft, würde nicht einmal eine Grundgesetzänderung Abhilfe schaffen.

Um die eigenen Rechtsfesseln abzustreifen, bezahlen EU-Länder skrupellose Machthaber in Anrainerstaaten, damit diese Migranten gewaltsam von der Reise nach Europa abhalten. Auf Betreiben der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel schloss die EU im März 2016 ein Abkommen mit der Türkei zur Rücknahme illegal eingereister Migranten. Jüngst schloss die EU ein Abkommen mit Tunesien, nachdem Deutschland 2022 schon ein Abkommen mit Indien geschlossen hatte. Der von der Bunderegierung zur Regelung von Migration beauftragte Joachim Stamp arbeitet an Abkommen mit sechs weiteren Staaten. Alle diese Abkommen haben gemeinsam, dass sie bis heute nicht wie gewünscht funktionieren.

Eigenes Recht zur Begrenzung von Migration auszuhebeln ist nicht nur heuchlerisch, sondern auch zum Scheitern verurteilt. Langfristig führt kein Weg daran vorbei, dass Europa die in der Nachkriegszeit selbst auferlegten moralischen Verpflichtungen an die veränderten Bedingungen anpasst. Asylrecht und Einwanderungspolitik müssten so gestaltet werden, dass die Einwanderung in den Sozialstaat drastisch fällt und die Einwanderung in die Beschäftigung den Ansprüchen der Wirtschaft genügt. Dazu müssen die Asylbewerberleistungen verringert, Leistungen für abgelehnte Bewerber beendet und diese abgeschoben werden. Für zugelassene Asylanten und Fachkräfte müssen die Arbeitsanreize verbessert werden, indem sowohl Lohnersatzleistungen als auch Lohnsteuern gesenkt werden.

Nach langem Zögern haben die politisch Verantwortlichen auf Ebene der Europäischen Union und der Nationalstaaten begonnen, Maßnahmen zu ergreifen, die in die beschriebene Richtung gehen. Anfang Oktober haben sich die Innenminister der EU-Staaten auf ein gemeinsames Asylverfahren an den EU-Außengrenzen geeinigt. Die Gesamtdauer des Asyl- und Rückführungsverfahrens an der Grenze soll nicht mehr als zwölf Wochen betragen. Allerdings soll das beschleunigte Verfahren nicht für unbegleitete Minderjährige und nur für sonstige Antragsteller gelten, die eine Staatsangehörigkeit besitzen, deren Anerkennungsquote unter 20% liegt. Anerkannte Asylbewerber sollen in der EU verteilt werden. EU-Länder, die niemand aufnehmen wollen, sollen Geld zahlen.

Vor dem Hintergrund des Erstarkens der in Teilen völkisch-nationalen AfD will auch die Bundesregierung mit den Bundesländern zusammenarbeiten, um die Immigration zu verringern. Die Asylverfahren sollen beschleunigt und die Rückführung abgelehnter Bewerber konsequenter durchgeführt werden. Auch wollen die Bundesländer Bezahlkarten statt Barzahlungen an Asylbewerber ausgeben. Damit soll es weniger attraktiv werden, nach Deutschland zu kommen, um mit den relativ großzügigen Asylbewerberleistungen Angehörige im Heimatland zu unterstützen. Jedoch sind diese Maßnahmen noch nicht endgültig beschlossen, geschweige denn umgesetzt. Und ob sie die gewünschte Wirkung haben werden, bleibt zweifelhaft.

Aber schon jetzt ist klar, dass sich Europa heute - wie schon das römische Reich vor 1.500 Jahren - sehr schwertut, die Zuwanderung in den Griff zu bekommen – auch wenn die Gründe dafür jetzt andere sind. Heute gilt leider wie auch zu Hannah Arendts Zeiten, dass die Menschenrechte ein Privileg für wenige und ein unerfüllbarer Anspruch für die meisten sind.

Schlussfolgerung

Noch immer regiert in Berlin Angela Merkel. Sie nennt sich jetzt zwar Olaf Scholz, aber das ist eine nonbinäre Äußerlichkeit. Die Politik ist immer noch dieselbe. Sie wird auch nach der Bundestagswahl 2025 mit Schwarz/Grün dieselbe bleiben.

Ziemlich einmalig in Europa ist, dass sich zwar 2021 in Deutschland die Regierung geändert hat, sonst aber nichts. Der Kurs des sozialdemokratischen Kanzlers unterscheidet sich kaum von dem seiner Vorgängerin. SPD und CDU sind weitgehend austauschbar.

  • Wer hat die ungesteuerte Zuwanderung eingeleitet? Frau Merkel und die CDU.
  • Wer kapitulierte in der Asylpolitik und behauptete, die Zuwanderung lasse sich nicht steuern? Frau Merkel und die CDU.
  • Wer behauptete, die Grenzen lassen sich nicht kontrollieren? Frau Merkel und die CDU.
  • Wer hat die Männerimportpolitik ermöglicht? Frau Merkel und die CDU.
  • Wer hat den Antisemitismus importiert? Frau Merkel und die CDU.
  • Wer hat die explosionsartige Kriminalität (Messerverbrechen, Sexualverbrechen) importiert? Frau Merkel und die CDU.
  • Wer propagierte vor Wirtschaftsminister Robert Habeck eine interventionistische Industriepolitik? Der Vorgänger Peter Altmaier und die CDU.
  • Wer hat den Atomausstieg in seiner heutigen Gestalt erfunden? Frau Merkel und die CDU.  
Diese Fehler und viele andere Versäumnisse haben die größte politische Vertrauenskrise seit Gründung der Bundesrepublik vor 75 Jahren ausgelöst.

In einer Ära der Unübersichtlichkeit braucht es Orientierung. Die Einzigen, die das verstanden haben, sind die Parteien am rechten und linken Rand. Beim Thema Migration reden AfD und BSW Klartext.

Wer also stellt das Vertrauen in das System wieder her, dem die Deutschen Freiheit, Demokratie und Wohlstand verdanken? Die Ampelparteien sicher nicht. Die Union als Hauptverantwortlicher der Migrationskrise? AfD oder BSW?

Wir können versuchen, Mauern aufzurichten, um unseren Reichtum zu verteidigen. Aber diese Mauern werden dem Andrang von Abermillionen auf Dauer nicht standhalten. Was passiert, wenn zu viele Menschen an unsere Grenzen kommen? Muss die Bundeswehr schießen? Oder lassen wir alle rein und verlieren damit unseren Wohlstand und unser Land?

Oder hilft nur noch Satire?

Achtung Satire: Überall in Europa, Australien oder anderswo im sogenannten Westen, wo Muslime in großer Zahl einwandern, gehören sie zu den willkommensten Gästen bzw. Neubürgern, denn sie passen sich komplikationslos den Aufnahmegesellschaften an, überraschen durch Bildungsbeflissenheit, großen Arbeitseifer und religiöse Toleranz, bevölkern rasch die Werkstätten, Büros und Labore, lernen eifrig die neue Muttersprache und exzellieren in ihr, gründen Unternehmen, drängen in die Universitäten, besetzen Lehrstühle, leben nur selten von der Sozialhilfe, werden noch seltener straffällig – in den Gefängnissen sieht man sie fast nie –, melden unbegrenzt Patente an, ihre Kinder glänzen an den Schulen, ihre Frauen sind eine Zierde der neuen Heimatländer, ihre Sitten sind nobel und zärtlich.

Wer das Gegenteil behauptet und sogar noch mit Statistiken untermauert, wird nicht nur umstandslos von den guten Menschen aus der kapitalistischen Einheitspartei CDUCSUSPDGrüne entfernt, sondern verliert auch sofort seinen Arbeitsplatz und wird aus der Gesellschaft, aus Vereinen, Krankenkassen usw. ausgeschlossen.

Selbstverständlich werden für „diese Menschen" auch die Einkaufs-, Freizeit- und auch sonstige Kontaktmöglichkeiten stark eingeschränkt.

Die kapitalistische Einheitspartei CDUCSUSPDGrüne beauftragt mit der Durchführung und Aufsicht dieser Maßnahmen die ANTIFA/SA und die „Sprachpolizei". So wird sichergestellt, dass sich negatives Gedankengut nicht mehr auf die „guten Menschen" überträgt.

 

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