Aktuelles zur Völkerwanderung am 10. August 2017


So kann es nicht weitergehen – wie müsste es weitergehen? Ein Versuch einer Antwort.

Deutschland hat in den Jahren 2015 - 2017 erstaunliches geleistet. Über zwei Millionen Zuwanderer sind nach Deutschland gekommen. Davon ca. 70% junger Männer bis 35 Jahren. Diese Großzügigkeit ist beeindruckend, stößt aber angesichts der Massen, an Grenzen. Schaffen wir das wirklich? Oder überfordern wir nicht die Helfer und das Gemeinwesen?

Dass die ungebremste Zuwanderung sich fortsetzt, zeigen die Ereignisse im Mittelmehr. Die Bundesregierung rechnet aufgrund der Vorgänge im Mittelmeer mit einem deutlichen Anstieg der illegalen Einwanderung nach der Bundestagswahl 2017, ganz im Sinne von Frau Merkel. Hintergrund sind die Überfahrten über das Mittelmeer, das Wirken der „Retter", das Erreichen der Kapazitätsgrenze in Italien, die Asylpolitik Skandinaviens sowie Feststellungen der Grenzpolizei im Juli 2017.

Hinzu kommt die Anzahl der Illegalen, die aus allen Himmelsrichtungen weiterhin nach Deutschland kommen. Sie fallen bei all den Statistiken unter den Tisch. Zentral erhoben werden schließlich nur die gestellten Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Schätzungen gehen davon aus, dass 15 – 20 % der Zuwanderer Illegale sind. Die Illegale Migration bildet einen florierenden Markt für kriminelle Organisationen und bringt als Folge weitere Kriminalität nach Deutschland.

Die Zahl unbegleiteter Minderjähriger, die nach Deutschland kommen, steigt seit Jahren. Immer häufiger werden die Kinder von ihren Familien, die dann nachziehen wollen, nach Deutschland vorausgeschickt. Die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) wird allein in 2017 fast 4 Mrd. € kosten. Die Kinder- und Jugendhilfe betreute zum Stichtag 9. Februar 61.893 Unbegleitete – darunter 16.664 junge Volljährige, wie das Bundesfamilienministerium der „Welt" mitteilte. Das Bundesverwaltungsamt hat für sie einen durchschnittlichen Kostentagessatz von 175 € pro Kopf ermittelt, also 5322 € monatlich.

Die Dunkelziffer der eingewanderten Sozialbetrüger, die bis zu zwölf Mal oder mehr unter jeweils anderer Identität in unterschiedlichen Gemeinden Deutschlands sich  Sozialbeiträge auszahlen lassen, lasse ich mal außen vor. Viele andere Belastungen unserer Aufnahmegesellschaft, die z.B. mit der extrem hohen Kriminalitätsrate in Zusammenhang stehen, lasse ich hier ebenfalls außer Acht.

Die Ereignisse in Köln und anderswo sind Vorboten massiver gesellschaftlicher Verwerfungen in den kommenden Jahren und Jahrzehnten. Mit der chaotischen, unkontrollierten Immigration aus rückständigen Ländern hat sich Deutschland einen Sack voller Probleme eingehandelt. Derzeit kommen immer noch Unzählige aus allen Himmelsrichtungen nach Deutschland. „Flüchtlinge", die von sich behaupten, aus Syrien, dem Irak oder Afghanistan zu stammen, wissen genau, dass sie von Deutschland aufgenommen werden. Dazu gehören offenbar auch Marokkaner, Algerier und Ägypter, die erst in die Türkei reisen und sich dann als syrische Flüchtlinge ausgeben. Die Länder der genannten Personengruppen haben eine Bevölkerung von derzeit knapp 250 Mio. Menschen, und der jährliche Geburtenüberschuss liegt bei über 5 Millionen.

Dass der Flüchtlingsstrom irgendwann wegen der Erschöpfung der Reisewilligen versiegen wird, ist nicht zu erwarten. Dabei ist nur ein geringer Teil der Flüchtlinge asylberechtigt. Bei den in Deutschland im Jahr 2015 abgeschlossenen Verfahren wurden gerade einmal 0,7% der Antragsteller nach dem deutschen Grundgesetz als Asylsuchende anerkannt. 48% wurden pauschal nach der Genfer Flüchtlingskonvention akzeptiert, weil sie aus Kriegsgebieten stammen (Quelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016).

Die Aufnahme dieser Menschen ist ein humanitärer Akt, aber keine rechtliche Notwendigkeit. Nach der Genfer Flüchtlingskonvention, dem Dublin­ III ­Abkommen und dem Grundgesetz ist Deutschland nicht gezwungen, Flüchtlingen Asyl zu gewähren, wenn sie über sichere Drittstaaten einreisen. In der Tat sagt das deutsche Asylgesetz in § 26a und § 27 eindeutig, dass nicht als Asylberechtigter anerkannt werden kann, wer über einen sicheren Drittstaat einreist.

Damit sind Zuwanderer, die Deutschland auf dem Landweg erreichen, grundsätzlich nicht berechtigt, Asylanträge zu stellen, und dürfen ohne Visa auch nicht nach Deutschland einreisen. Ähnliches haben die ehemaligen Verfassungsrichter Papier (Quelle Handelsblatt 2016) und Di Fabio (2016) unabhängig voneinander betont. Allenfalls sehr kurzfristig kann die Bundesregierung Ausnahmeregelungen in Anspruch nehmen, wie sie aber nun schon jahrelang praktiziert werden. Beide Ex­-Verfassungsrichter betonen die Pflicht des deutschen Staates, seine Grenzen zu sichern, und verlangen von der Bundesregierung, nun endlich die selbst geschlossenen Verträge einzuhalten.

Die Vorstellung, dass man Millionen von Menschen erst nach Deutschland einrei­sen lassen könne, um nach einer Einzelfallprüfung die nicht asylberechtigten anschließend wieder abzuschieben, ist ohnehin unrealistisch. Wer erst einmal drin ist, der wird kaum wieder gehen. Personen, die hier nicht anerkannt werden, tauchen unter, wechseln ihre Identität und bewerben sich von neuem, oder sie suchen ihr Glück in einem anderen EU ­Land.

Hinzu kommt: Die hohe Zahl von Asylklagen, gefördert durch eine erfolgreiche „Anwaltsindustrie", nach der sogenannte Flüchtlingskrise 2015 sorgt für einen Bearbeitungsstau an Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland. Eine Verlängerung der Aufenthaltsdauer von nicht anerkannten Asylbewerbern, mit Kosten in Milliarden-Höhe, ist die Folge.

Abgeschoben werden nur wenige, weil das Herkunftsland oft nur schwer nachweisbar ist und sich, wenn es denn identifiziert wurde, vielfach weigert, die eigenen Staatsbürger zurückzunehmen. Von Januar bis Dezember 2015 wurden knapp 21.000 Personen abgeschoben (Quelle Zeit Online 2016), während aber 91.514 Asylanträge abgelehnt wurden (Quelle Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2016).

Die humanitäre Aufgabe und die Chancen und Gefahren einer multikulturellen Gesellschaft zu bewerten, fällt schwer.

Die Bilder der Opfer aus Syrien, die Ausschreitungen in der Silvesternacht 2015 und den hilflosen Kindern vor den Grenzzäunen verschwimmen ineinander. Umso wichtiger ist es, die ökonomischen und sachlichen Argumente zu diskutieren, die von der Bundeskanzlerin, der gesamten Berliner Politik und den Befürwortern einer unbegrenzten Zuwanderung zur Begründung einer Politik der offenen Grenzen angeführt werden.
 
Theoretisch kann es positive Arbeitsmarkteffekte für die deutsche Bevölkerung geben. Flüchtlinge könnten als Selbständige tätig werden und die Ökonomie mit neuen Produkten aus ihren Heimatländern bereichern. Einige werden sich für höher qualifizierte Tätigkeiten eignen. Doch die meisten werden im Dienstleistungssektor unterkommen oder finden in der Industrie als Hilfsarbeiter eine Verwendung. Ob sie die gewünschten Stellen finden werden, steht allerdings in den Sternen, denn die kommen im Regelfall nur bei einer weiteren Absenkung in der Lohnskala zustande.

Immerhin bezogen noch 2013 etwa 50% der nach 2007 eingereisten Migranten aus Krisengebieten Löhne unterhalb des Mindestlohns. Angesichts der geringen Qualifikation der Zuwanderer wird es zu einem erheblichen Teil eine Immigration in die Arbeitslosigkeit und damit in die Sozialsysteme geben.

Dass die Bundesagentur die arbeitslosen Flüchtlinge in Zukunft nicht mehr in der allgemeinen Arbeitslosenstatistik mitzählen will, spricht Bände.

Wegen der Schuldenfinanzierung der Kosten gibt es kurzfristige Konjunktureffekte, weil Mittel ausgegeben werden, die sonst zur Schuldentilgung verwendet worden wären. Das wird für die Eingliederung der Zuwanderer nützlich sein. Aber es handelt sich dabei nicht um Nettoeffekte, weil die zusätzlichen Schulden ja später durch Entzug von Steuermitteln bedient werden müssen, was genau die gegenteiligen Nachfrageeffekte hervorruft.

Die Kanzlerin hat behauptet, man könne Deutschland mit seinen 3.600 km Landgrenze nicht abriegeln. Damit übersieht sie nicht nur, dass Deutschland relativ zu seiner Größe aus geometrischen Gründen extrem kurze Grenzen hat, sondern auch, dass sie vom Grundgesetz zum Schutz der deutschen Grenzen verpflichtet wird. Der Staat ist Treuhänder des öffentlichen Vermögens in Form der freien Natur und der über Generationen aufgebauten Infrastruktur, und er muss die Funktionsfähigkeit der für jedermann verfügbaren öffentlichen Einrichtungen wie Ämter, Kammern, Gerichte, Polizei, Kitas, Schulen und Universitäten erhalten. Bei der Nutzung all dieser Leistungen besteht eine Rivalität zwischen Zuwanderern und Einheimischen, und die Erbringung und Sicherung der Nutzungsqualität kostet viel Geld. Ökonomen sprechen hier von Klubgütern. So wie die eigene Wohnung ein Klubgut ist, das der Familie gehört, oder der Fußballplatz ein Klubgut im Eigentum der Vereinsmitglieder, handelt es sich beim öffentlichen Vermögen um Klubgüter im Eigentum der Staatsbürger.

Die Vorstellung, der Zugang zu den öffentlichen Klubgütern müsse Ausländern jedweder Herkunft unbeschränkt zustehen, ist aus ökonomischer und staatsrechtlicher Sicht abwegig.

Ähnliches gilt für die Funktion des Staates als einer Versicherungsinstitution, die Glück und Pech im Leben ausgleicht, indem sie einkommensabhängige Steuern erhebt und den unterdurchschnittlich verdienenden Bürgern mehr soziale Leistungen und öffentliche Güter zur Verfügung stellt, als diese Bürger via Steuern und Sozialversicherungsbeiträge selbst an den Staat entrichten, während die überdurchschnittlich Verdienenden Mittel an den Staat abführen müssen. So wie eine private Versicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit in Schwierigkeiten geriete, wenn sie zunehmend schlechte Risiken mitversichern muss, wird auch der Sozialstaat bei einer freien Immigration der Bedürftigen über Gebühr belastet.

Sicher, es könnte theoretisch sein, dass junge und gebildete Migranten zu uns kommen, die den Staat finanziell unterstützen, statt ihn zu belasten. Aber das ist derzeit leider nur bei einer Minderheit der Fall.

Das ist durch die Studien von Bernd Raffelhüschen von der Universität Freiburg belegt (Quelle Stiftung Soziale Marktwirtschaft 2015; Raffelhüschen und Moog 2016). Raffelhüschen ist einer der wenigen Experten für das so genannte Generational Accounting (Generationenbilanzierung), über die Deutschland verfügt. Das Generational Accounting ist die einzige verlässliche Methode, um solche Effekte zu messen.

Raffelhüschen hat berechnet, dass eine Million Flüchtlinge den deutschen Staat per saldo und auf Dauer 450 Mrd. € kosten würden, also 450.000 € pro Kopf. Dabei unterstellt er, dass sie nach sechs Jahren so integriert würden, wie es die bislang schon in Deutschland anwesenden Altmigranten im Durchschnitt sind.

Nach Raffelhüschen kosten bereits die Altmigranten den Staat per saldo viel Geld, weil sie ein unterdurchschnittliches Einkommen haben und deshalb von der Umverteilung des Sozialstaates profitieren. Und die neuen Migranten werden noch teurer als die alten, weil sie erst noch integriert werden müssen.

Dieses Ergebnis wurde auch von Holger Bonin, einem anderen Experten für das Generational Accounting, in einer Studie nachgewiesen, die von der Presse in ihr Gegenteil verdreht wurde. So errechnete Bonin im Jahr 2014 für die im Jahr 2012 in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung, dass dem Staat durch sie auf die Dauer ein Finanzierungsdefizit von 79.100 € pro Kopf entsteht (Quelle Bonin 2014).
 
Auch eine ältere Studie des ifo Instituts kam auf der Basis des Soziooekonomischen Panels (repräsentative Wiederholungsbefragung) zu dem Schluss, dass die in den 1990er Jahren in Deutschland vorhandenen Migranten dem Staat per saldo erhebliche Kosten verursachen. Der Grund dafür liegt darin, dass Deutschland einen Sozial­staat hat, der per saldo Ressourcen von den überdurchschnittlich Verdienenden zu den unterdurchschnittlich Verdienenden umverteilt, und dass die Migranten unterdurchschnittlich verdienen und deshalb unterdurchschnittlich an der Finanzierung der allen zur Verfügung stehenden staatlichen Leistungen beteiligt sind (die sie großenteils auch noch überproportional in Anspruch nehmen). Zwar sind die Migranten jung und würden insofern bei gleicher Qualifikation wie Einheimische einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Finanzierung des Staates leisten, doch überwiegt der Effekt, dass sie tatsächlich unterdurchschnittlich qualifiziert sind und insofern von den Umverteilungswirkungen des Sozialstaates profitieren.

Die Einwohnerzahl Deutschlands steigt aufgrund der überdurchschnittlich hohen Zuwanderung seit 2012 wieder an. Das Statistische Bundesamt geht nach einer Schätzung derzeit davon aus, dass Ende 2016 etwa 82,8 Mio. Menschen in Deutschland gelebt haben.

Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund erreichte 2016 zum fünften Mal in Folge einen neuen Höchststand. Die damit einhergehenden steigenden Belastungen sind, besonders in wirtschaftlichen Krisenzeiten, von unseren Sozialsystemen auf Dauer nicht mehr zu leisten. Unser Sozialstaat, den Generationen von Staatsbürgern schwer arbeitet haben, sollte eigentlich für die Staatsbürger da sein und den Bedürftigen unseres Landes zu Gute kommen.

Wie das Statistische Bundesamt auf Basis des Mikrozensus mitteilt, hatten im Jahr 2016 rund 18,6 Mio. (22%) Menschen in Deutschland einen Migrationshintergrund. Dies entsprach einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 8,5 %. Das ist der stärkste Zuwachs seit Beginn der Messung im Jahr 2005. Der hohe Anstieg ist vor allem auf die hohe Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern einschließlich der Schutzsuchenden in den Jahren 2015 und 2016 zurückzuführen. Demnach lebten in Deutschland 2016 noch 64,2 Mio. (78%) Deutsche.

In der Altersgruppe bis 35 Jahren beträgt die Anzahl der Menschen mit Migrationsanteil 9.465 Mio. Das sind 31 % in dieser Altersgruppe.

In der Altersgruppe bis 35 Jahren beträgt die Anzahl der Menschen ohne Migrationsanteil 20.675 Mio. Das sind 69 % in dieser Altersgruppe.

Insgesamt leben 30.140 Mio. Menschen bis 35 Jahre in Deutschland.

Europa ist weiterhin die wichtigste Herkunftsregion der Bevölkerung mit Migrationshintergrund. Die Bedeutung anderer Erdteile ist in den letzten fünf Jahren jedoch gestiegen. Mittlerweile haben 2,3 Millionen Menschen in Deutschland ihre Wurzeln im Nahen und Mittleren Osten. Das ist ein Zuwachs gegenüber 2011 von fast 51 %. Afrika gewinnt ebenfalls an Bedeutung. Rund 740 000 Menschen sind afrikanischer Herkunft, das sind gut 46 % mehr als im Jahr 2011. Die Türkei ist noch immer mit Abstand das wichtigste Herkunftsland, hat aber seit 2011 an Relevanz verloren.

48 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund sind Ausländerinnen beziehungsweise Ausländer und etwa 52 % sind deutsche Staatsbürger. Die überwiegende Mehrheit der ausländischen Bevölkerung ist zugewandert (85 %), bei den Deutschen mit Migrationshintergrund ist es etwas mehr als die Hälfte (53 %). Die meisten Deutschen mit Migrationshintergrund besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit seit ihrer Geburt (42 %). Sie haben einen Migrationshintergrund, weil mindestens ein Elternteil ausländisch, eingebürgert oder (Spät-)Aussiedler ist. Weitere 33 % sind selbst als (Spät-)Aussiedler nach Deutschland zugewandert. Die übrigen 25 % sind eingebürgert.

Die Ankunft zahlreicher Zuwanderer in Deutschland hat den Ausländeranteil unter den Hartz-IV-Empfängern deutlich steigen lassen. Wie die „Bild" unter Berufung auf vorläufige Angaben der Bundesagentur für Arbeit berichtet, gab es Ende September 2016 rund 5,9 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland. Davon waren etwa 1,7 Millionen Ausländer. Ihr Anteil sei damit binnen Jahresfrist von 23,8 auf 28,2 Prozent gestiegen.

Es kommt hinzu, dass ein vergleichsweise hoher Anteil der Zuwanderer nicht oder nur wenig arbeitet. So ist der Anteil der Personen ohne Erwerbseinkommen unter den Zuwanderern mit etwa einem Viertel in Deutschland deutlich höher als der entsprechende Anteil unter den Einheimischen, der nur bei einem Sechstel liegt (Quelle Battisti und Felbermayr 2015).

Und während der Anteil der (nicht in Deutschland geborenen) Ausländer an der Gesamtbevölkerung bei 10% liegt, macht diese Bevölkerungsgruppe 18% der Hartz­ IV ­Empfänger und 25% der Sozialhilfe ­Empfänger aus (Quelle Statistisches Bundesamt 2015).

Wie wichtig die Integration ist, zeigt Raffelhüschen anhand einer fiktiven Rechnung. Gesetzt den Fall, eine Million Flüchtlinge, hätten bei gleicher Altersstruktur über die durchschnittliche Ausbildung der in Deutschland bereits ansässigen Bevölkerung verfügt und wären sofort einsetzbar. Dann würden sie dem deutschen Staat einen langfristigen Einnahmeüberhang verschaffen, der einem Versicherungswert von 300 Mrd. € entspricht.

Die humanitäre Aufgabe, den Zuwanderern zu helfen, ist also nicht zugleich ein Geschäft für den deutschen Staat. Denn die Zuwanderer, die nach Deutschland drängen, sind nicht identisch mit jenen, die wir uns aufgrund eines Punktesystems nach kanadischem Muster aussuchen würden. So gesehen geht es bei der Entscheidung der Bundesregierung, eine unkontrollierte Zuwanderung zuzulassen, keineswegs nur um die Frage, ob die immateriellen Werte einer freien Gesellschaft gefährdet werden. Es geht auch um die konkrete Frage, wie viel die Staatsbürger von ihrem öffentlichen Vermögen und dem sozialstaatlichen Versicherungsschutz hergeben wollen. Das sollte wegen der langfristigen Bindungswirkungen heutiger Entscheidungen nicht die Bundesregierung festlegen, sondern der Bundestag.

Bisweilen wird unterschwellig in Kommentaren die Auffassung vertreten, ein offener, freiheitlicher Staat dürfe seine Grenzen nicht schützen und befestigen. Dieses Argument hat die gleiche logische Qualität wie die Aussage, dass das Privateigentum im Widerspruch zu einer liberalen Gesellschaft stehe: Das Gegenteil ist der Fall. Ohne Privateigentum, das notfalls durch Zäune geschützt wird, entsteht eine WildWest­Gesellschaft mit Mord und Totschlag. Beim Zusammenleben der Staaten ist es nicht anders. Chaos, Gewalt und Ineffizienz werden die Folge sein, wenn die Staaten darauf verzichten, ihre Grenzen und damit das öffentliche Eigentum der Staatsbürger wirksam zu schützen.

Das heißt nicht, dass jeder einzelne Staat Grenzen braucht. So wie ich den Zaun zu meinem Nachbarn beseitigen kann, wenn ich sicher bin, dass er nicht Fremden den Zutritt zu unseren Grundstücken erlaubt, so können sich auch benachbarte Länder zusammenschließen, um den Tausch ihrer öffentlichen Güter durch freie Migration zu ermöglichen. In diesem Sinne erlaubt das Schengen-­Abkommen den äquivalenten Tausch der nationalen Klubgüter durch Migration.
 
Dieser Tausch verlangt aber zwingend, dass die Außengrenzen des Schengen-­Raums wirksam geschützt werden. Das heißt, dass vor allem die slowenische und italienische Außengrenze zu sichern sind. Ungarn und Spanien sichern ihre Grenzen bereits. Nachdem Spanien beschlossen hat, die Flüchtlinge nach Afrika zurückzubringen, ist die Zahl der Flüchtenden drastisch zurückgegangen, während vor der italienischen Küste immer mehr die lebensgefährliche Flucht antreten. Vor der italienischen Küste kamen bisher in 2017 2.221 Personen zu Tode (Quelle Spiegel Nr. 32 S. 35). Diese Zahlen sollte sich vergegenwärtigen, der meint, die Praktizierung einer naiven Willkommenskultur führe zu besonders humanen Effekten.

Zwischen einer vordergründigen Gesinnungsethik und einer auf die langfristigen Effekte schauenden Verantwortungsethik wusste schon Max Weber zu unterscheiden.
Am sinnvollsten wäre es, Italien zur Übernahme des spanischen Ansatzes zu drängen und Slowenien bei der Sicherung seiner Außengrenze zu helfen. Denn wenn die slowenische Grenze dicht ist, gibt es faktisch kaum noch Möglichkeiten, den zentraleuropäischen Schengen ­Raum auf dem Landweg zu erreichen.

Das heißt nicht, dass das Asylrecht eingeschränkt werden sollte, denn an der slowenischen Grenze könnten mit finanzieller Unterstützung Deutschlands Auffanglager errichtet werden, in denen das Asylverfahren nach deutschem oder, noch besser, nach einem neuen einheitlichen EU­ Recht durchgeführt wird. Die asylberechtigten Personen könnten nach einer Einzelfallprüfung von dort aus nach Deutschland und anderen aufnahmebereiten Ländern weitergeleitet werden.

Deutschlands Geschichte ist eine bleibende Verpflichtung, den politisch Verfolgten Schutz zu gewähren, nicht aber, den unkontrollierten Massenansturm von Wirtschaftsflüchtlingen hinzunehmen. Wenn der deutsche Staat überfordert wird, kann er auch seine humanitären Aufgaben nicht mehr erfüllen.

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