Aktuelles zur Völkerwanderung 13.06.2017


Kosten der Flüchtlingskrise – Eine Hochrechnung kommt auf ca. 43 Mrd. € für 2017
 
Es gibt kaum konkrete Zahlen über die Kosten der Flüchtlingskrise. Eine Hochrechnung kommt für 2017 auf 43,1 Mrd. € (14,4 % der Staatsausgaben). Das ist etwa so viel wie der Gesundheitsetat und die Ausgaben des Familien- und des Verkehrsministeriums zusammen. Es gibt auch andere Schätzungen mit weniger oder mehr Gesamtkosten. 

Prof. Raffelhüschen rechnet sogar mit 75 Mrd. € pro Jahr (bei einer Million Flüchtlingen) - das entspricht fast 23 % aller Staatsausgaben Deutschlands.

 
Der Grund für die hohen Kosten sind Berechnungen anhand der Daten früherer Einwanderergenerationen: Die Flüchtlinge sind in der Regel deutlich niedriger gebildet als die Bundesbürger. Sie bringen dem Fiskus damit im Laufe ihres Lebens in Deutschland weitaus geringere Steuereinnahmen, wollen aber – wenn sie hierbleiben – mehr aus den Gemeinschaftskassen haben.
 
Zitat Justizminister Maas bei Maybritt Illner: „Die Milliarden für die Integration wurden in diesem Land erwirtschaftet und wurden niemanden weggenommen."
 
Diese Aussage ist schlichtweg falsch. Solange die Kosten für die Betreuung, Verwaltung und Integration der Zuwanderer über Null liegen, müssen diese Kosten von jemandem getragen werden. Tatsächlich gehen die direkten Kosten (Unterbringung, Verpflegung, Gesundheit, Sprachkurse) wie auch die indirekten (Verwaltung, Sicherheit) in die Milliarden. Milliarden aus den öffentlichen Haushalten, die für andere Zwecke hätten verwendet werden können:
  • Zugunsten der Steuerzahler durch eine Senkung der Steuerlast. Bei einem Lohn-und Einkommensteueraufkommen von rund 215 Milliarden Euro immerhin ein Senkungspotential von rund 30% Prozent.
  • Zugunsten der Transferempfänger durch großzügigere Sozialleistungen. Der Sozialhaushalt von 130 Milliarden könnte um 30% Prozent aufgestockt werden.
  • Zugunsten von allen Bürgern durch mehr Investitionen in Bildung und Infrastruktur. 2015 lagen die Investitionen von Bund, Ländern und Gemeinden bei rund 66 Milliarden. Immerhin 65% mehr hätte der Staat demnach ausgeben können.
  • Zugunsten kommender Generationen durch eine stärkere Senkung der Schuldenlast, indem der Staat mehr tilgt.

Dazu kommen die Kosten des Bundes.
 
Der Bund kommt für die Geheimdienste, Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)auf. Die Bundespolizei kostete 2016 etwa 3 Mrd. €, das BAMF verbrauchte 652 Mio., das Bundeskriminalamt 460 Mio. €. Im nächsten Jahr sind für die innere Sicherheit mehr Gelder eingeplant und es wird mit etwa 4,5 Mrd. € gerechnet. Hinzu kommen die Ausgaben für die Bundeswehreinsätze in Mittelmeer von 360 Mio. Euro. Die Mehrkosten der Wirtschaft für mehr Sicherheit sind unbekannt, müssten aber dazu gerechnet werden. Jeder vierte Hartz IV-Empfänger ist Ausländer, die Kosten hierfür liegen etwa bei 10 Mrd. €. Die Gesundheitskosten von Migranten sind nur grob abschätzbar, es gibt nach ersten Erfahrungen von Hamburg Schätzwerte, die von Kosten in Höhe von 180 bis 200 Euro pro Monat ausgehen. Genaues weiß man nicht, weil man die Gesamtzahl der Asylbewerber und anerkannten Asylanten sowie der abgelehnten Asylbewerber nicht genau kennt. Die Bundesagentur für Arbeit hat nur Bruchstücke der Statistik. Grob geschätzt rechnet man mit 2,3 Mrd. Euro für die Gesundheitskassen.
 
Unbegleitete minderjährige Ausländer 
 
Die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) wird in 2017 fast vier Milliarden Euro kosten. Die Kinder- und Jugendhilfe betreute zum Stichtag 9. Februar 61.893 Unbegleitete – darunter 16.664 junge Volljährige, wie das Bundesfamilienministerium der „Welt" mitteilte. Das Bundesverwaltungsamt hat für sie einen durchschnittlichen Kostentagessatz von 175 € pro Kopf ermittelt, also 5322 € monatlich.
 
Dieser Betrag enthält sowohl die Kosten der Inobhutnahme als auch die Hilfen zur Erziehung. Stagniert die Zahl der Unbegleiteten auf dem aktuellen Niveau, ergibt sich also ein Betrag von 3,95 Mrd. € für das laufende Jahr. Trotz der vergleichsweise hohen Straffälligkeit in dieser Gruppe wurde im Jahr 2016 kein Unbegleiteter abgeschoben, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervorgeht.
 
Der nächste Posten ist der für Sicherheit und Rechtsschutz von ca. 22,3 Mrd. €.
Mit dieser Zahl ist zu beachten, dass 28 % der Straftaten in Deutschland von Ausländern verübt werden. Man schätzt den Schaden auf ca. 9 Mrd. €.
Die Länder haben u.a. Ausgaben für die Erstaufnahmeeinrichtungen, Polizeieinsätze und Justizvollzug. Eine Schätzung ergab 4,45 Mrd. €.


Gesamtüberblick
in €
Kommunen
12.600.000.000
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
4.800.000.000
Hartz IV
10.000.000.000
Gesundheitskassen
2.300.000.000
Sicherheit / Rechtsschutz
9.000.000.000
Erstaufnahmeeinrichtungen, JVA, Polizei
4.450.000.000

43.150.000.000

Vergleichszahlen: Wie viel sind 43 Mrd. Euro?
 
Der Ausgabenplan des Bundeshaushalts beträgt für 2017 ca. 329 Mrd. €. Im Vergleich zu den Gesamtausgaben von 329 Mrd. € sind das locker 14% aller Staatsausgaben. Kosten, die nur der Steuerzahler zu erwirtschaften hat und die auch noch unsere Kinder und Enkeln aufbringen müssen.
 
Werden die Ausgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (12 Mrd. €) mit den Ausgaben des Familienministeriums (8,52 Mrd.) und des Verkehrsministeriums (23,2 Mrd.) addiert, gelangt man etwa auf die Summe der Ausgaben für die Zuwanderung:


BM für Gesundheit
12.066.920.000
BM für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
8.523.562.000
BM für Verkehr und digitale Infrastruktur
23.281.434.000

43.871.916.000

Auf Schleswig-Holstein entfallen bei einem Königsberger Schlüssel von 3,4 % rein rechnerisch Kosten für die Migration von 1.492 Mrd. €.

Auf Neumünster entfallen bei einem Königsberger Schlüssel in SH von 2,74% daher rein rechnerisch 40.880.800 € p.a.

Hiervon gehen natürlich noch die Aufwendungen und Zahlungen des Bundes und des Landes ab.
 
Die Frage also lautet – wieviel müssen die Bürger in NMS für die „Integration" aufbringen?
 
Denn Humanitäre Hilfe bedeutet, den eigenen Wohlstand mit anderen zu teilen. Dabei sollten wir uns allerdings folgende Fragen stellen:
  • Wie hoch ist die finanzielle Gesamtbelastung durch die Völkerwanderung?
  • Sind wir dauerhaft in der Lage und bereit, diese Kosten zu tragen?
  • Gibt es effizientere Wege, die humanitäre Hilfe zu erbringen?
Die Beantwortung der ersten Frage ist nicht leicht, weil die Kosten bagatellisiert, im Sinne einer unbegrenzten Zuwanderung kleingeredet werden und zudem die Hoffnung eines künftigen Nutzens dagegengestellt wird. 

Aus falsch verstandener politischer Korrektheit drückt sich die Berliner Politik um die erste Frage und stellt deshalb die zweite Frage nicht. Dabei wird die zweite Frage mit der Zeit immer deutlicher zu Tage treten, wenn die Verteilungskonflikte in unserer Gesellschaft zunehmen. Stellt sich dann immer mehr heraus, dass der postulierte Nutzen mehr theoretisch als praktisch zu realisieren ist, wird dies das politische Klima unseres Landes fundamental verändern. Ein Blick nach Frankreich genügt. 

 
Eine Beantwortung der dritten Frage wird schon gar nicht in Erwägung gezogen. Dabei ist das doch ganz einfach. Alle wissen doch, dass man mit einem pro Kopf Betrag in Deutschland wesentlich mehr in Afrika oder Asien erreichen kann.
 
Auswirkungen auf den Haushalt von NMS
 
Der Verwaltung von NMS wird eine maßgebliche Scharnierfunktion im Rahmen des Integrationsprozesses aller Zuwanderer zukommen. Sie bildet den ersten Ansprechpartner für die Zuwanderer, die ehrenamtlich Tätigen aber auch für die eine Beschäftigung oder ein Praktikum anbietenden Unternehmen. Alle diese Gruppen erwarten, dass durch die Verwaltung eine qualifizierte Moderatorenfunktion hin zu einem gelingenden Integrationsprozess übernommen wird. So soll idealerweise die Korrespondenz mit weiteren Behörden wie der BA, den Sozialbehörden oder auch der Ausländerbehörde von der Verwaltung übernommen, zumindest jedoch intensiv begleitet werden. Im Sinne der Sache ist ein solches Vorgehen uneingeschränkt sinnvoll. Weder nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz noch aufgrund einer anderweitigen Rechtsgrundlage stellt dies jedoch eine kommunale Aufgabe dar. Dennoch müssen die schon geschaffenen Strukturen immer mehr „nach oben" auch auf Kosten der Stadt aufgestockt werden. Darüber hinaus wirkt sich die Zahl der zugewiesenen Zuwanderer Jahr für Jahr auch an anderer Stelle in erheblichem Maße auf den Haushalt aus. Im Folgenden ist ausgeführt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit - welche Aufgabenblöcke hiervon im Wesentlichen betroffen sind:

Laufende Kosten:

Unterkunft: Erfahrungswerte zeigen, dass die Kosten der Kommunen durch die von Land und Bund erstatteten Leistungen nicht vollständig gedeckt werden.
 
Soziale Begleitung: Die Stadt ist für die soziale Begleitung zuständig. Es ist im Sinne einer gelingenden Integration nötig hier eigenständige Strukturen zu unterhalten und auszubauen. 
 
Integrationsbegleitung: Um eine möglichst hohe Chance für eine Integration zu gewährleisten, ist es erforderlich, Strukturen zu unterhalten, die im örtlichen Kontext die Integrationswege der Menschen gestalten und begleiten.
 
Kindergärten (Ü3): Die zusätzliche Zahl der Kindergartenkinder hat zur Folge, dass die Stadt mehr Ressourcen (Finanzen, Räume, Personal) aufbringen muss.
 
Kleinkindbetreuung (U3): Wie bei Ü3.
 
Schulsozialarbeit: Es dürfte außer Zweifel stehen, dass es auch im Bereich der Schülerzahlen zu einem erheblichen Anstieg kommen wird. Neben der Frage, wie sich diese grundlegende Trendwende der Schülerzahlen auf die Schulstrukturpolitik des Landes auswirken wird, ist es sicherlich ebenfalls unzweifelhaft, dass die Begleitung des Integrationsprozesses der Flüchtlingskinder in den Schulen durch zusätzliche Schulsozialarbeit unterstützt werden muss. Auch hier werden der Stadt erhebliche Mehrkosten entstehen, die trotz des möglichen Förderanteils des Landes nicht ohne weitergehende finanzielle Unterstützung geschultert werden können.
 
Ehrenamt: Das Ehrenamt trägt aktuell einen maßgeblichen Anteil dazu bei, die ankommenden Menschen bei deren Ankunft in der Stadt zu begleiten und damit die ersten Schritte einer Integration zu gestalten. Angesichts der Bedeutung dieser ehrenamtlichen Leistung vieler Einzelner braucht es jedoch auch eine Form der (z.T. auch finanziellen) Würdigung. Die hierfür bereitstehenden Förderprogramme reichen keineswegs aus, um eine gleichwertige Würdigung zu erreichen.

Investive Kosten:

Wohnungsbau: Wie schafft NMS das, mehr Wohnraum im Rahmen der KDU mit öffentlichen und privatwirtschaftlichen Mittel zu schaffen?

Schulbau: Immer mehr Flüchtlingskinder werden in Vorbereitungs- und DAZ-Klassen beschult. Ein Familiennachzug wird diese Zahl nochmal deutlich in die Höhe treiben. Es ist augenscheinlich, dass angesichts dieser Entwicklungen der Neubau von Schulräumen notwendig wird. Diese Notwendigkeit wird sich insbesondere dann erheblich verstärken, wenn die im Schulgesetz festgeschriebenen Mindestschülerzahlen ihre erwartete Wirkung in Richtung von Schulschließungen entfalten. Der dann wegfallende Schulraum würde kurzfristig umgenutzt, mittelfristig wird dieser (und ein zusätzlicher) jedoch wieder dringend benötigt. Es entsteht damit an den Standorten der „überlebenden" Schulen ein erheblicher Erweiterungsbaubedarf.

Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen:
Auch in den Kinderbetreuungseinrichtungen wird es vielerorts zu einem spürbaren Ausbaubedarf kommen. Geht man zurückhaltend von einem durchschnittlichen Familiennachzug von einem Ehepartner und zwei Kindern (1 U6, 1 Schulkind), so kämen weitere 3 Personen zu den schon hier Wohnenden hinzu.

Kosten für den Haushalt:
Sozialleistungsausgaben nach SGB II bzw. SGB XII - Bei Heranziehung der SGB-Kosten und Strukturen der anerkannten Asylbewerber und nachgezogener Familienmitglieder (2 Erwachsene, 1 Jugendlicher, 1 Kind unter 6) ergäbe sich ein durchschnittlicher Bedarf von rund 316 Euro p.m. = ca. 3.792 € p. a. pro Kopf.  Diese Kosten werden zum großen Teil durch Bundeserstattungen ersetzt. Für über den Regelsatz hinausgehende, ergänzende Hilfen erfolgt eine solche Erstattung allerdings nicht.

Kosten der Unterkunft: Da die meisten Zuwanderer sich länger im sozialen Netz befinden werden, muss auch immer mehr Wohnraum im Rahmen der KDU bereitgestellt werden. Gelingt dies nicht, muss über Gemeinschaftsunterkünfte nachgedacht werden. Auch hier entstehen der Stadt Mehrkosten.

Jugendhilfekosten: NMS betreut z. Zt. 314 umA (31.12.2016). Die Kosten betragen 5322 € p.m. = 63.864 € p.a. pro Kopf also für 314 umA = 20.053 Mio. €. Diese Kosten werden zwar von Bund und Land übernommen. Der Stadt werden aber dadurch Kosten entstehen, da nicht in jedem Fall die Voraussetzung erfüllt ist, dass der jugendhilferechtliche Bedarf auch tatsächlich innerhalb eines Monats nach Einreise eingetreten ist. Zugleich geht mit der erheblichen Fallzahlsteigerung auch eine deutliche Erhöhung des Verwaltungsaufwands in den Jugendämtern einher. Es ist daher dringend eine Verwaltungskostenerstattung für das Mehrpersonal bei den Jugendämtern erforderlich.

Bei all diesen Sachverhalten, werden auf die Stadt immer weitere Kosten für die Zuwanderer entstehen. Die Autoren des Handlungskonzeptes stehen daher auch in der Pflicht, die Kosten der „Integration" für die Stadt Neumünster klar und transparent dem Bürger aufzuzeigen.
Sind die immensen Kosten der Integration für die Bürger unserer Stadt auch bei einem wirtschaftlichen Abschwung zumutbar? Wo muss dann beim Bürger eingespart werden?

Bürgerbeteiligung: Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger am Integrationskonzept für Zuwanderer
 
Ab 2017 findet eine andauernde Zuwanderung nach Neumünster durch Zuweisung statt. Viele werden ihre Familien im Rahmen der Familienzusammenführung nachholen. Den ca. 400 umA steht dieses Recht ebenso zu. Es ist davon auszugehen dass die durchschnittliche Familie mehr als 1,2 Menschen (wie im Konzept angenommen) beträgt.
 
Die Geburtenrate in muslimisch dominierten Ländern hängt stark vom Bildungsniveau der Frauen ab: In den acht Ländern mit der geringsten üblichen Schulbildung für Mädchen bekommen diese durchschnittlich 5 Kinder. In den fünf Ländern mit der höchsten üblichen Bildung sind es im Schnitt nur 2,3 Kinder pro Frau. Also ca. 5 Personen pro Familie.
 
Durch die steigende Anzahl der „Menschen mit Fluchterfahrung" (Zuwanderer) wird sich die ethische Bevölkerungsstruktur unsere Stadt signifikant verändern. Diese Veränderung betreffen besonders die einheimischen Bürger und Bürgerinnen. Sie müssenmitgenommen" werden!
 
Daher ist es unerlässlich, eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzufordern, die sich aktiv zusammen mit Politik und Verwaltung an der Weiterentwicklung eines nachhaltigen Integrationskonzeptes beteiligt. Sie können ihre Erfahrungen und Ideen in das Konzept einbringen. 
 
Bei mehr als 85 Prozent der geflüchteten Menschen kann man davon ausgehen, dass sie für lange Zeit oder auf Dauer bei uns leben werden. Ohne die in Neumünster bereits gut etablierte Kultur der bürgerschaftlichen Hilfen und Unterstützung kann eine Integration zum Wohle der geflüchteten Menschen und der ganzen Stadtgesellschaft nicht gelingen.
 
Daher ist eine Integration der zugewiesenen Zuwanderer eine langfristige und dauerhafte Aufgabe und eine Herausforderung, die nur gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung bewältigt werden kann!

Es wäre ein Skandal, eine Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen nicht durchzuführen!








































Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Armut – eine Gefahr für die Demokratie – 30. Dezember 2023

Das Grün-Linke Vermögens-Vernichtungsprogramm – 20. Oktober 2023

Kampf der Kulturen in Deutschland und Europa - am 29. Februar 2024