Aktuelles zur Völkerwanderung am 25. Juli 2018


Erklärungs- und Lösungsversuch –
Umgang und Folgen der Zuwanderung von EU-Bürgern aus Südosteuropa für Neumünster


Ganz ohne Asylantrag können Roma und Sinti aus Rumänien und Bulgarien in Deutschland leben. Seit die Länder 2007 der EU beigetreten sind, darf sich ihre Bevölkerung frei in der EU bewegen.

Die Verantwortung für den Exodus rümänischer und bulgarischer Roma und Sinti tragen die Regierungen in Rümänien und Bulgarien. Die Bundesregierung und EU müssten auf bessere Lebensbedingungen in den Herkunftsländern hinwirken – durch gezielte finanzielle Förderung (EU) und durch robusten Druck auf die Regierungen Bulgariens und Rumäniens, soziale und Antidiskriminierungsstandards in ihren Ländern zu gewährleisten.

Da dies nicht geschieht, wandern immer mehr Roma und Sinti auf der Suche nach einem besseren Leben nach Deutschland, darunter auch viele nach Neumünster, aus. Diese Zuwanderung überfordert die Systeme und die Gesellschaft der Stadt Neumünster zunehmend. Und ein Ende der Zuwanderung ist nicht in Sicht.

Ein Informationsmangel rund um den Zuzug von Menschen aus Rumänien und Bulgarien auf allen Ebenen erschwert die Arbeit mit ihnen. Hinter den Zahlen aus den Melderegistern ist ein Fragezeichen zu setzen. Es darf bezweifelt werden, ob einerseits alle erfassten Personen immer noch in Neumünster leben, und andererseits ist klar, dass nicht alle hier Lebenden auch erfasst sind. Zudem ist oft wenig über die genaue Herkunft und damit über die soziale Ausgangslage der neuen EU-Bürger bekannt.  

Die Kommunen müssten mit Stadtteilen, in denen sich die Zuwanderungsgruppen konzentrieren, die Rahmenbedingungen für diese Menschen so gestalten, dass soziale Lebensbedingungen und Bildungsangebote ermöglicht und Konflikte mit den Anwohnern eingedämmt werden. Hierfür bräuchten die Kommunen die Unterstützung von EU, Bund und Ländern, die leider unzureichend ist. Damit sind die Kommunen weitestgehend auf sich allein gestellt. Dies zeigt exemplarisch, wie Bund und Länder die Kommunen überfordern, indem sie die Verantwortung auf die Kommunen abwälzen, somit das Versagen von Bund und Ländern offenbaren und einem weiteren Staatsverfall Vorschub leisten.

Das Bundessozialgericht hat im Dezember 2016 ein Urteil gefällt, dass allen EU-Zuwanderern Sozialhilfe zusteht, wenn sie sich wenigstens sechs Monate in Deutschland aufgehalten haben. Egal, ob sie je gearbeitet oder auch nur nach Arbeit gesucht haben. Für Versorgungssuchende (Versorgungssuchende sind eine völlig neue Kategorie, die Prof. Gunnar Heinsohn als „Versorgungssuchende" bezeichnet und die dem „Magneten" des vielversprechendsten Sozialsystems folgen.) ist das ein Wohlstandsversprechen, insbesondere aus den armen Ländern und Krisenstaaten Europas. Das verschärft die Lage in diesen Ländern, sie bluten aus, wenn allzu viele Menschen das Land verlassen, ohne Aussicht auf Arbeit, verleitet durch einen Hartz-IV-Satz, der oft höher ist als ihr Monatsverdienst zu Hause. Der Mehrheit der Bürger ist es nicht zu vermitteln, Sozialleistungen derart zu verteilen, ohne Bedingungen, ohne Vorleistung. Wer so ein bedingungsloses Existenzminimum für alle EU-Zuwanderer fordert, der schadet der Freizügigkeit. Denn zur ganzen Wahrheit zählen auch Fehlentwicklungen, die großen Schaden anrichten können. Es ist der zunehmende Anteil von EU-Bürgern, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, vor allem aus Rumänien und Bulgarien.

Was jedem mit gesundem Menschenverstand zuvor schon hätte klar sein müssen: Sozialstaat und offene Grenzen, das geht unmöglich zusammen. Bereits der Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman stellte ganz trocken fest: man könne einen Sozialstaat haben, man könne auch offene Grenzen haben, aber man könne nicht beides zugleich haben.

Oder sinngemäß nach Max Weber, dass nach dem Gesinnungsethiker „aus Gutem nur Gutes und aus Bösem nur Böses" kommen kann. Denn „oft ist das Gegenteil" wahr. Weber fügte hinzu: „Wer das nicht sieht, ist in der Tat politisch ein Kind." Das ist ein vernichtendes Urteil über die heutige politische Kultur.

Lt. Handlungskonzept Armut lebten in 2017 ca. 2.800 zugewanderte Versorgungssuchende aus Südosteuropa in Neumünster. Das gravierende Problem in Neumünster ist der starke Zuzug von Versorgungssuchenden aus Bulgarien und Rumänien, die in den letzten 5 Jahren zugewandert sind. Darunter sind viele kinderreiche Familien. Die quantitative Erfassung wird aber durch eine sehr hohe Fluktuation sowie Mehrfachanmeldungen und fehlende Abmeldungen dieser Familien erschwert. Diese Versorgungssuchenden machten rund 22% aller Ausländer in Neumünster aus. Damit kommt diese Gruppe nahe an die größte Ausländergruppe der Türken mit einem Anteil von 24% an allen Ausländern heran.

Rund 600 sind (Stand 2017) beim Jobcenter gemeldet. Es ist unbekannt, wie viele der übrigen Personen als Familienmitglied einer über das SGB II abgesicherten Person oder durch ein eigenes Erwerbseinkommen über eine Grundsicherung (in Höhe der in Deutschland geltenden Mindestsicherung) verfügen. Der Großteil der nicht beim Jobcenter gemeldeten Familien und damit auch der Kinder lebt in einer „neuen Armutssituation" unterhalb der Existenzsicherung, bei der das Kindergeld oder geringe informelle Einkünfte aus prekären Beschäftigungen die wesentliche Grundlage bilden. Diese versorgungssuchende Gruppe der neuzugewanderten Familien aus Bulgarien und Rumänien in prekärer Lage zeigt zum Teil ein neues Ausmaß an Armut, dass die Betreuungs- und Beratungsnetze in Neumünster überfordert.

Die Wohnsituation hat auch direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der darin lebenden Menschen, insbesondere der Kinder, sodass zunehmend Überprüfungen erforderlich werden, ob Kindeswohlgefährdungen vorliegen.

Besonders fatal wirken sich sogenannte „Kümmerer" aus. Dies sind eigene Landleute, die ihnen einen Arbeitsvertrag ausfüllen, sie zum Jobcenter begleiten und dann die Bankkarte in Verwahrung nehmen, auf die das Jobcenter das Geld überweist. Damit verbunden ist nicht nur eine Ausbeutung der Familien, sondern auch ein potentieller Leistungsmissbrauch. Die eigentlichen Einkünfte, die zur Lebenssicherung genutzt werden können, erzielt die Familie über unregelmäßige Einkünfte aus Schwarzarbeit z. B. über Arbeiten im Baugewerbe unter prekären Beschäftigungsverhältnissen (Tagelöhner). Hinzu kommen auch Prostitution und damit Abhängigkeitsverhältnisse in der organisierten Kriminalität.

Der Zugang zum Arbeitsmarkt ist dieser Gruppe oftmals dadurch verwehrt, da es an der notwendigen Qualifikation mangelt. Nicht nur die Unkenntnis der Sprache, das Fehlen von Bildungsabschlüssen und Arbeitsmarkterfahrung ist ein Problem. Es gibt grundsätzlich eine hohe Bildungsferne und einen hohen Anteil von Analphabetismus, der den Übergang der Kinder von den DAZ-Klassen in den Regelunterricht kaum möglich macht. Hinzu kommt ein anderes Bildungsverständnis der Familien, bei dem der Stellenwert von Bildung völlig konträr zu den hiesigen Anforderungen ist. Ein segregativer Teufelskreis, weil Kultur und Sprache nur im gemeinsamen Austausch gelernt werden können.

Daher ist doch klar, wenn diese Versorgungssuchenden dauerhaft in Neumünster bleiben, werden sie bis zum Lebensende alimentiert werden müssen. Sollte der immense Betreuungs- und Beratungsaufwand erfolgreich sein, wird dieser Pull-Faktor sich als Sog für immer mehr Zuzug auswirken. Fortschritte würden so konterkariert werden. Diesen Kampf gegen Armut kann Neumünster nicht gewinnen. Allenfalls kann Armut durch mehr Teilhabe gelindert werden.

Hier wird klar, schon in wenigen Jahren wird sich durch den demografischen Wandel die Einnahmeseite im Sozialsystem drastisch verringern, während nicht nur die Ausgaben für Renten deutlich steigen, sondern auch die Sozialleistungen für unzählige ausländische Versorgungssuchende hinzukommen werden. Fakt ist auch, ist der wirtschaftliche Abschwung erst mal da, werden die Steuereinnahmen wegbrechen und die Sozialleistungen unerträgliche Höhen erreichen. Wer bezahlt dann die exorbitanten Sozialleistungen?

Wenn es demnächst nicht gelingt, die Zuwandererzahlen für Neumünster auf ein erträgliches Maß zu reduzieren, um eine Überforderung unserer sozialen Systeme und der Gesellschaft zu vermeiden, muss zwingend über eine Zuzugssperre nach Neumünster nachgedacht werden.

Laufende Kosten entstehen für Unterkunft, Soziale Begleitung, Integrationsbegleitung, Kindergärten (Ü3), Kleinkindbetreuung (U3), Ehrenamt.

Investive Kosten entstehen für Wohnungsbau, Schulbau, Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen, Kosten für den Haushalt (Sozialleistungsausgaben), Kosten der Unterkunft, Jugendhilfekosten.

Einen Überblick über die Kostenexplosion im Bereich „Soziales und Jugend" im Haushalt der Stadt Neumünster ist aus der folgenden Tabelle ersichtlich:

2010
in Mio. €
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Steigerung
44.601
49.916
54.295
55.982
61.764
72.931
89.696
101,11 %

Allein die Kosten der Unterkunft in Neumünster betragen Jahr für Jahr über 22 Mio. €. Dazu kommen Personal- und Arbeitsplatzkosten, die die Stadt ebenfalls tragen muss. Allein die Sozialaufwendungen inkl. Personal betrugen in 2016 52 % des Haushaltes. Tendenz steigend. Abzuziehen sind die Kostenanteile des Landes für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und die Integrations- und Aufnahmepauschale. Aber auch diese Kostenanteile sind Steuergelder.

Diese exorbitante Steigerung der Ausgaben des Sozialhaushaltes der Stadt Neumünster ist nicht mehr tragbar. Es werden der Stadt immer weitere Kosten für die Zuwanderer entstehen. Die Autoren des Handlungskonzeptes stehen daher auch in der Pflicht, die Kosten der „Integration" für die Stadt Neumünster klar und transparent dem Bürger aufzuzeigen. Sind die immensen Kosten der Integration für die Bürger unserer Stadt auch bei einem wirtschaftlichen Abschwung zumutbar? Wo muss dann beim Bürger eingespart werden?

Durch die steigende Anzahl der ausländischen Versorgungssuchenden und der Zuwanderer wird sich die ethnische Struktur unserer Stadt signifikant verändern. Diese Veränderung betreffen besonders die einheimischen Bürger und Bürgerinnen. Sie müssenmitgenommen" werden!

Die Bürger und Bürgerinnen werden mit der starken Zuwanderung allein gelassen. Sie wollen reden über die Situation, dass immer mehr Zuwanderer hinzuziehen. Sie wollen reden über die Probleme, die das mit sich bringt. Über ihre Ängste und Sorgen.
 
Daher ist es unerlässlich, eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger einzufordern, die sich aktiv zusammen mit Politik und Verwaltung an der Weiterentwicklung eines nachhaltigen Integrationskonzeptes beteiligt. Sie können ihre Erfahrungen und Ideen in das Konzept einbringen.

 
Bei mehr als 85 % der zugewanderten Menschen kann man davon ausgehen, dass sie für lange Zeit oder auf Dauer bei uns leben werden. Ohne die in Neumünster bereits gut etablierte Kultur der bürgerschaftlichen Hilfen und Unterstützung kann eine Integration zum Wohle der zugewanderten Menschen und der ganzen Stadtgesellschaft nicht gelingen.
 
Daher ist eine Integration der zugewanderten Menschen eine langfristige und dauerhafte Aufgabe und eine Herausforderung, die nur gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung bewältigt werden kann!

Es wäre ein Skandal, die Bürger und Bürgerinnen hier nicht mitzunehmen!


Niemandem ist vorzuwerfen, für sich und seine Familie ein besseres Leben zu suchen. Aber die Folgen der Zuwanderung für die Aufnahmegesellschaft stehen immer noch nicht im Fokus der Öffentlichkeit.

Aufgrund der Massenzuwanderung sind die Ethnien in Deutschland und in Neumünster so zahlreich geworden, das Vertrauen zueinander und zur Aufnahmegesellschaft erst noch geschaffen werden muss.

Um diese gigantische Aufgaben leisten zu können bedarf es einer solidarischen Gesellschaft. Angesichts der Probleme bei der Integration und bei der Zuwanderung brauchen wir wieder eine klare Vorstellung, was es ausmacht, damit erfolgreiche Integration gelingen kann. Nur wenn wir hier unsere Werte und unser kulturelles Erbe hochhalten und danach leben, können wir erwarten, dass dies auch die Zuwanderer tun.

Menschen sind sowohl Individuen als auch Mitglieder einer Gesellschaft. Das menschliche Verhalten leitet sich teilweise aus dem Gemeinschaftsgefühl und den von der Gemeinschaft geteilten Einstellungen ab. Menschen haben eine Anlage, auf andere Gruppenmitglieder Rücksicht zu nehmen. Aber diese Anlage kann durch Egoismus untergraben werden. Daher ist die nationale Identität als eine auf Gleichheit drängende Kraft von enormer Bedeutung. Das Gleiche gilt auch für die Bürger und Bürgerinnen von Neumünster.

Ein Gegenentwurf zur nationalen Identität ist meistens eine Gesellschaft, in der das Leben vieler Kulturen nebeneinander gefördert wird. Diese Kulturen integrieren sich nicht und werden nicht zu einer Kultur, sondern es entstehen parallele Strukturen die letztendlich zu No-Go-Areas führen.

Nationen sind daher die bei weitem wichtigsten Institutionen für die Besteuerung. Nur wenn Menschen auf dieser Ebene eine starke gemeinsame Identität besitzen, sind sie dazu bereit, Steuern für eine Umverteilung zu zahlen, welche die Unwägbarkeiten wechselnden Glücks teilweise ausgleichen. Die Umverteilung durch Nationen stellt nicht nur die Umverteilung aller höherrangigen Systeme (UN, EU) der Zusammenarbeit in den Schatten, sondern auch alle niederen.

Nationen funktionieren als Steuerumverteilungssysteme, weil sich, auf emotionaler Ebene (z. Bsp. Fußball), die Identifizierung mit einer Nation als äußerst wirkungsvolles Mittel erwiesen hat, um Menschen aneinander zu binden. Daher ist eine gemeinsame Identität über die nationale Ebene hinaus, äußerst schwierig, wie wir es in der Europäischen Union sehen. Die Tatsache, dass öffentliche Güter vorwiegend auf nationaler Ebene bereitgestellt werden, ist darauf zurückzuführen, dass sich Nationen als kollektive Identität erwiesen haben. So ist auch zu verstehen, dass während der Oderflut 1997 eine Welle der Hilfsbereitschaft aus allen Teilen Deutschlands erfolgte.

Ein Land / eine Nation hat das Recht, seine / ihre historisch gewachsene Mehrheitskultur zu schützen. Mit der nationalen Identität gehen Vertrauen und eine Art von Solidarität einher, die fehlen, wenn man nur auf ökonomische, rechtliche und politische Beziehungen blickt. Integration heißt aber, dass man eine Bürgeridentität annimmt. Zu einer Heimat gehört Identität. Wenn dieser Faktor ausgeschlossen wird, bleibt nichts. Integration kann nicht gelingen, wenn es kein Identitätsangebot gibt.

Demokratische Gesellschaften müssen ausführlich darüber debattieren, wie viele und welche Menschen sie aufnehmen sollen und können, welche Auswahlkriterien verwendet werden, wo sie die Prioritäten setzen, was von den Zuwanderern als Beitrag zu ihrer Integration erwartet wird.

Die Scheu davor, solche Fragen politisch zu diskutieren, entspricht der Angst, sich sofort moralischen Vorwürfen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auszusetzen. Sie zu umgehen oder ihnen auszuweichen trägt erst recht zur Verkrampfung bei. Reizbegriffe lassen sich versachlichen. So mag jede Festsetzung einer Obergrenze willkürlich erscheinen. Aber es gibt nun mal Unterschiede in der Aufnahmefähigkeit der Kommunen. Wenn die Bürger die Zuwanderung vieler EU-Bürger mittragen sollen, dann muss ihnen glaubwürdig versichert werden können, dass sie auch effektiv durchgesetzt wird.

Bisher wurde nicht mal ansatzweise über die soziale Situation und Entwicklung in Neumünster diskutiert – ein komplexes Thema. Denn humanitäre Hilfe bedeutet, den eigenen Wohlstand mit anderen zu teilen. Dabei sollten wir uns allerdings folgende Fragen stellen:

  • Wie viele Zuwanderer kann sich Neumünster leisten?
  • Wie hoch ist die finanzielle Gesamtbelastung durch die Zuwanderung?
  • Wo liegen die dringendsten Probleme und wie geht man sie an?
  • Sind wir dauerhaft in der Lage und bereit, diese Kosten zu tragen?
  • Gibt es effizientere Wege, die humanitäre Hilfe zu erbringen?
  • Ist die Zuwanderungsstruktur zu einseitig?
  • Ist die Situation für alle schlechter geworden?
  • Muss die Belegungspolitik (z. B. großflächige Verteilung) geändert werden?
  • Welchen Beitrag zu ihrer Integration leisten die Zuwanderer?
  • Was hat die zunehmende Vermüllung in der Stadt damit zu tun?
  • Was leisten die sozialen Einrichtungen, was nicht?
  • Kann der Ordnungsdienst mehr leisten – wo und wie -?
  • Wer trägt wofür Verantwortung?
  • Ist „ultra posse" (über das Können hinaus) für Neumünster gewollt?
  • Welche Folgen hat das für die Bürgergesellschaft?
  • Soll auch weiterhin der römische Rechtsgrundsatz gelten, dass niemand über seine Fähigkeiten hinaus verpflichtet werden kann?
  • Gibt es eine moralische Pflicht zur Aufnahme aller Zuwanderer?
  • Gibt es ein allgemeines Menschenrecht, das da lautet: Wir wandern jetzt in einen Staat unserer Wahl ein und wollen dann lebenslang versorgt werden?
  • Können Wirtschaftsmigranten ihr Aufnahmebegehren zu einem moralischen Anspruch oder einer Gerechtigkeitsfrage machen?
  • Wie kann man die Vermüllung beseitigen?
    Z. B. Zehn EU-Zuwanderer und zehn Langzeitarbeitslose sollten zum Mindestlohn unter der Anleitung von TBZ-Mitarbeitern zur Müllentsorgung in gemischten Teams den Müll einsammeln und durch das TBZ abfahren lassen. Die Rechnung sollte der Vermieter bekommen. Über Hotline, Mängelmelder, E-Mail oder außerhalb der Bürozeiten über die Leitstelle der Polizei könnten die Problemecken benannt werden.
Unter Rückgriff auf Max Webers Gesinnungs- und Verantwortungsethik müssten die Antworten auf der Basis einer Verantwortungsethik fußen.

Die Bürgerinnen und Bürger Neumünsters haben einen Anspruch darauf, dass die Daseinsvorsorge (Institutionen, öffentlicher Dienst etc.) auch weiterhin für sie da ist, denn die Steuerzahler sind es, die mit ihren Steuern die Daseinsvorsorge finanzieren.

Der Staat ist Treuhänder des öffentlichen Vermögens in Form der freien Natur und der über Generationen aufgebauten Infrastruktur, und er muss die Funktionsfähigkeit der für jedermann verfügbaren öffentlichen Einrichtungen wie Ämter, Kammern, Gerichte, Polizei, Kitas, Schulen und Universitäten erhalten. Bei der Nutzung all dieser Leistungen besteht eine Rivalität zwischen Zuwanderern und Einheimischen, und die Erbringung und Sicherung der Nutzungsqualität kostet viel Geld. Ökonomen sprechen hier von Klubgütern. So wie die eigene Wohnung ein Klubgut ist, das der Familie gehört, oder der Fußballplatz ein Klubgut im Eigentum der Vereinsmitglieder, handelt es sich beim öffentlichen Vermögen um Klubgüter im Eigentum der Staatsbürger.

Die Vorstellung, der Zugang zu den öffentlichen Klubgütern müsse Ausländern jedweder Herkunft unbeschränkt zustehen, ist aus ökonomischer und staatsrechtlicher Sicht abwegig.

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