Flüchtlingspolitik im Sinne der Menschen 22.07.2016


Die Flüchtlingspolitik der Berliner Politik ist gescheitert. Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben sich hier mitschuldig gemacht. Sie wird weder den Geflüchteten, noch der Bevölkerung in Deutschland gerecht. Es ist untragbar, dass unsere Bundeskanzlerin zum Bruch geltenden Rechts aufgerufen hat. Die Bundesregierung lässt Kreise, Städte und Gemeinden die Fehler ihrer Außen-, Entwicklungshilfe- und Europapolitik ausbügeln. Es bedarf einer klaren Umorientierung in diesen Politikfeldern, sowie eine sofortige stärkere Unterstützung der Kommunen. Außerdem müssen Ungleichheiten zwischen den einzelnen Bundesländern beseitigt werden.
 
Daher würde ich mir folgendes wünschen:
 
Fluchtgründe bereits in den Herkunftsregionen vorbeugen:
  • Eine deutsche Initiative zur Einrichtung einer Schutz- und Pufferzone unter dem Dach der Vereinten Nationen bzw. EU in Syrien, um den Millionen Binnenflüchtlingen vor Ort eine "alte neue Heimat" zu geben und in diesem Land wieder einen Raum des Friedens zu schaffen. Unterstützung verdient daher ausdrücklich die Forderung des EKD­ Militärbischofs Sigurd Rink. Die Stabilisierung Syriens sollte unter Einbeziehung Russlands erfolgen.
  • Eine Sonderfinanzierung für die UN-Flüchtlingshilfe, um die dramatischen Finanzierungslücken zu schließen: Es ist ein Armutszeugnis deutscher Außenpolitik, dass nicht frühzeitig auf eine ausreichende Lebensmittel- und Gesundheitsversorgung hingewirkt wurde und nun die Menschen dort gezwungen sind, in Richtung Europa weiter zuwandern.
  • Eine neue Schwerpunktsetzunq der deutschen und europäischen Entwicklungszusammenarbeit: Es bedarf einer Konzentration auf einer drastischen Aufstockung der Mittel für die Fluchtherkunftsregionen.
  • Keine Zerstörung heimischer Agrarmärkte in den Entwicklungsländern.
Staaten der Europäische Union gleichermaßen in die Pflicht nehmen:
  • Einen gerechten Verteilungsschlüssel, der sich an Wirtschaftskraft und Bevölkerungsstärke orientiert und notfalls gegen den Willen ablehnender EU-Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit durchgesetzt wird. Die EU ist kein Schönwetter-Staatenverbund, in dem sich Mitglieder in Krisensituationen wegducken können.
  • Legale Einreisemöglichkeiten in die EU. Insbesondere sollte hier das Netz der europäischen Botschaften als Anlaufstelle für Asylsuchende genutzt werden, um von dort die Einreise beantragen zu können. Hierdurch wird nicht nur den Schlepperbanden ihre Geschäftsgrundlage entzogen, sondern Einwanderung nach Europa kontrollier- und kalkulierbarer: Durch eine frühzeitige Antragstellung der Flüchtlinge in Fluchtherkunftsregionen würde die Vorlaufzeit der Kommunen für die Organisation der Unterbringung deutlich steigen.
  • Eine Ausdehnung der sicheren Herkunftsstaaten auf Länder des westlichen Balkans und die Türkei, um Asylbewerber in einem beschleunigten Verfahren konsequent abschieben zu können.
  • Abschiebungen von Ausreisepflichtigen sollte Bundesangelegenheit werden!
Kreise. Städte und Gemeinden stärker unterstützen:
  • Eine vollständige Übernahme der finanziellen Verantwortung für die Dauer der Asylverfahren durch den Bund, da er die vollständige, rechtliche und organisatorische Verantwortung für die Ausgestaltung der Asylverfahren trägt.
  • Die Einstellung von ausreichendem Personal im zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um die Dauer von Asylverfahren sofort auf drei Monate im Regelfall zu verkürzen und die Abschaffung der sogenannten Nachrangigkeitsprüfung.
  • Die Finanzierung einer Stelle eines Asylkoordinators für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt Dieser kann eine wertvolle Hilfe und Unterstützung bei der Förderung des ehrenamtlichen Engagements und der Ehrenamtlichen vor Ort sein.
  • Eine zentrale Beratungsstelle des Bundes für die für die Unterbringung verantwortlichen Kommunen. Sie dürfen nicht allein gelassen werden mit der Masse an organisatorischen Fragen zur Unterbringung, bei schulischen Belangen und der Öffentlichkeitsarbeit.
  • Eine unverzügliche und bedarfsgerechte Aufstockung der Stellen der staatlichen Gesundheitsämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten mit neueingerichteten Erstaufnahmeeinrichtungen (auch Dependancen), damit die Durchführung der medizinischen Erstversorgung inklusiv psychischer Betreuung möglichst zeitnah sichergestellt werden kann.
  • Geeignete Rahmenbedingungen zur Bildung und Betreuung junger Flüchtlinge. Dazu sind Schulen personell und finanziell besser auszustatten, damit vor Ort der Bedarf an Plätzen in Übergangsklassen sowie der Bedarf auch an bspw. Dolmetschern und Sozialpädagogen sichergestellt werden kann.
  • Ein flächendeckendes Angebot (in allen Landkreisen und kreisfreien Städten) an Sprachkursen und Staatsbürgerkunde für alle Flüchtlinge.
Ungleichheiten zwischen den Bundesländern beseitigen:
  • Die konsequente Anwendung des geltenden Asylrechts muss in allen Bundesländern erfolgen. Sonderwege wie der Winter-Abschiebestopp in Schleswig-Holstein und Thüringen sind nicht zu akzeptieren. Rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber müssen in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden, damit Kapazitäten für anerkannte Asylbewerber nicht blockiert werden.
  • ln die Unterkünfte und Wohnungen der Kommunen sollen nur anerkannte Asylbewerber einziehen.  Die Asyl-Verfahrensdauer sind zu beschleunigen. Ein Auseinanderklaffen von Verfahrensdauern zwischen den einzelnen Bundesländern von mehreren Monaten ist nicht vermittelbar.
  • Standards für Gemeinschaftsunterkünfte sind zwischen den Bundesländern zu harmonisieren. Es kann nicht vom Glück des Asylbewerbers bei der Verteilung auf die Bundesländer abhängen, wie viel Wohnfläche ihm zusteht und welche Mindestvorausetzung an eine menschenwürdige Unterbringung geknüpft werden.






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