Aktuelles zur Völkerwanderung am 5. Januar 2019


Migrationspakt der UN: Deutsche als Minderheit im eigenen Land -

Grundlegende Analyse des UN-Pakts für Migration –

Bewertung aus europäischer Perspektive –

Wo bleiben die Rechte der gastgebenden Bevölkerung? -

Vorwort

Die Bundesregierung war eine treibende Kraft hinter dem UN-Migrationspakt. Die politischen und juristischen Folgen will man aber erst im Nachhinein erörtern, da die Bundesregierung bisher keine Strategie zur Realisierung der im „Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration" gesetzten Ziele hat!!!

Hier wird wiederum klar, dass diese moralisierenden Gesinnungsethiker keinerlei Verantwortungsbewusstsein für ihr Handeln haben. Zwischen einer vordergründigen Gesinnungsethik und einer auf die langfristigen Effekte schauenden Verantwortungsethik wusste schon Max Weber zu unterscheiden.

Mit dem Pakt ergibt sich einerseits das neu erfundene Migrationsmenschenrecht und andererseits die Festlegung durch UN und EU, wie viele Menschen wir in unserem Land und Staat aufzunehmen haben.

Der Pakt wird die Weltordnung von bisher souveränen Nationalstaaten, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt ist, durch eine neue Weltordnung der grenzüberschreitenden Vermischung ersetzen. Dieser Vermischung wird dabei eine globale Aufgabe anvertraut: Sie soll die Entwicklungsprobleme der Welt lösen. Jene politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklungsaufgaben, die bisher den Ländern und ihren souveränen Institutionen anvertraut waren, sollen nun durch „Offenheit" und „Mobilität" grenzüberschreitend und global gelöst werden. Die Auflösung aller festen, eindeutigen und begrenzten Verantwortlichkeiten schickt sich an, auf längere Zeit zur herrschenden Weltordnung zu werden.

Ein Kernsatz des Migrationspaktes lautet: „Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt." Das ist ein Entwicklungsversprechen. Der Pakt erweckt den Anschein, ein Entwicklungsmodell für eine bessere Welt zu sein. Dieser Anspruch ist letztlich auf eine bestimmte Ressource gebaut: die Mobilität. Die Steigerung der Mobilität durch die Entgrenzung der Migrationsströme soll den Unterschied ausmachen, der gelungene Entwicklung und misslungene Entwicklung trennt. Deshalb führen die Gesinnungsethiker eine so erbitterte Freund-Feind-Kampagne gegen die „Abschottung" und für die „Offenheit". In dieser Offenheit liegt für sie das ganze Heil. Und diese Heilserwartung ist nur dann plausibel, wenn man alles auf die Ressource „Mobilität" – auf die raum- und zeitüberwindende Fortbewegung also – setzt. Sie wird als der eigentliche Motor der modernen Zivilisation verstanden. Hinter dem Hype für die Migration steht also eine Überschätzung des Gesamtkomplexes der Mobilität. Diese Überschätzung findet sich auch dort, wo „neue nomadisierende Arbeitsformen" zum Zukunftsmodell der wohlhabenden Länder erklärt werden. Und auch die sogenannten „vier Grundfreiheiten" der EU (freie Bewegung von Personen, Waren, Kapital und Arbeit) sind Mobilitätsfreiheiten.

Als wenn das nicht reichen würde, befasst sich auch die EU mit maximalmöglicher Migration in Europa. Auf Seite 112 wird berechnet, wie viele zusätzliche Einwohner jedes europäische Land aufzunehmen hat. Demnach sollen weitere 192 Millionen Zuwanderer nach Deutschland kommen. Deutschland könnte nicht nur 82,5 Millionen Menschen beherbergen, sondern sei in der Lage, auf einer Fläche von 356.854 km², bis zu 274 Millionen Einwohner zu haben. Deutschland hat aktuell eine Bevölkerungsdichte von 231 Einwohner pro km² und liegt damit im Ranking auf den 38 Rang. Betroffen sind alle EU-Länder.

Falls die Gesinnungsethiker diesen EU-Plan umsetzen, wird vom heutigen Europa nichts mehr übrigbleiben. Demnach werden in Europa über 3,8 Milliarden Menschen „wohnen". Natur und Umwelt wären damit komplett zerstört. Welche Staatsform haben wir dann? Ist es ein islamisches Kalifat Nordarabien? Eine Diktatur? Fest steht, Deutsche spielen dann keine Rolle mehr und ein Grundgesetz wird es auch nicht mehr geben. Ist dass das Ziel der Gesinnungsethiker? Welche Pillen muss man denn da einnehmen, um auf diese abstrusen Zahlen zu kommen?  

Die aufnehmende Bevölkerung, also wir, wird dabei komplett außen vorgelassen und im Text auch nicht erwähnt. Jegliche Studien – übrigens auch die der UN – besagen, dass größere Bevölkerungstransfers massive Probleme und Unverträglichkeiten mit sich bringen, vor allem wenn Menschen aus anderen Sozialisationen kommen und der aufnehmenden Bevölkerung ohne Zustimmung aufgezwungen werden.

Das Ziel von UN und EU ist, um jeden Preis eine Replacement-Migrationspolitik (Bevölkerungsersetzende bzw. Bevölkerungsauswechselnde Migrationspolitik) durchzusetzen. Das ist eine schlimme und zutiefst zynische grobe Völkerrechtsverletzung als auch ein Bruch unseres individuellen Menschenrechts, da wir Teil der uns zustehenden Lebensgemeinschaft sind und als solche auch ein Staatsvolk sind mit unserem eigenen Staat der Grenzen hat und haben darf und somit ein absolutes Recht auf Selbstbestimmung und den Erhalt von unserer Lebensgemeinschaft haben.

Aber unser Recht als Lebensgemeinschaft wird uns von den moralisierenden Gesinnungsethikern immer mehr genommen. Wir als Bürger Deutschlands wurden nicht gefragt, ob wir jeden Migrationswilligen aufnehmen wollen. Welcher dann laut Pakt auch das Recht auf unsere gesamte Infrastruktur haben soll, inklusive Zugriff auf unser Gesundheits- und Sozialsystem.

Welche politische Kraft kann dem entgegenwirken?

Aus meiner Sicht gibt es z. Z. keine politische und gesellschaftliche Kraft in Deutschland, die in der Lage wäre, eine, an die ökonomischen Möglichkeiten unserer Volkswirtschaft und an den gesellschaftspolitischen Zumutungen gegenüber der indigenen Bevölkerung, angepasste Einwanderung umzusetzen.

Die CDU? Die ist unter Kanzlerin Merkel, u. a. durch Themenklau von der SPD, zu einem Sprachrohr des grün-linken Mainstreams verkommen.

Die SPD? Kraftlos gefangen im ewigen Weiter-so. Die SPD spricht nicht mehr die gleiche „Sprache" wie ihre ehemaligen Wähler. Die Akademisierung der SPD, andere Themensetzungen und der Zeitgeist in Form von Gesinnungsethik, hat dazu geführt, dass die Sprache und die Themen sich zu sehr vom „einfachen Malocher" entfernt haben.

Die Grünen? Unter Robert Habeck auch nur Verfechter eines verführerischen postmodernen Kapitalismus. Im Wettbewerb um die „klarste Kante" haben die Grünen gerade die Nase vorn. Vielleicht ist es nur ein Zufall, dass ihr Höhenflug in dem Moment begann, wo sie sich von der sozialen Frage verabschiedeten und zur Partei der privilegierten Globalisierungsgewinner wurden. Unstrittig ist, dass der Kampf für höhere Löhne und eine gerechte Verteilungspolitik hinter den Gefechten zwischen grüner Moral und rechter Moralprovokation verschwunden ist.

Die FDP? Zu kraftlos. Zu opportunistisch. Zu sehr klientelbezogen.

Die AfD? Eine Protestpartei für diejenigen, die die katastrophalen Fehlentscheidungen der Berliner Politik nicht mittragen wollen, aber auch ein Sammelbecken nicht nur neoliberaler, nationalkonservativer, sondern auch nationalistischer und völkischer Ideologien. Solange die nationalistischen und völkischen Ideologien beim normalen Bürger nicht gefragt sind, ist die AfD nicht regierungstauglich.

Auch die Linkspartei hat ein großes Problem. Der Zeitgeist weht immer stärker von rechts, und die Stärke linker Politik, der Kampf gegen die Ungleichheit, ist zusammengeschrumpft auf die Frage, ob man moralisch die richtige Haltung einnimmt: Wer sich am lautesten über die AfD empört, bekommt den meisten Applaus. Das gilt für die gesamte „Kapitalistische Einheitspartei CDUSPDFDPGRÜNELINKE".

Immer mehr findet Gesinnungskontrolle statt, anstatt sich für die Belange deutscher Staatsbürger einzusetzen. Grün-linke Politik ist vor allem Moralpolitik geworden. Die sozialen Kontakte werden einer Gesinnungskontrolle unterzogen, die politisch korrekte Sprechweise verhängt scharfe Sanktionen für Übertretungen, und eine allgegenwärtige Gängelei ersetzt den Streit über konträre Meinungen. So werden Lesungen lieber abgesagt, weil in den Buchhandlungen auch rechte Bücher verkauft werden, und Freundschaften beendet, weil die Frage gestellt wird, wie offene Grenzen mit dem Sozialstaat vereinbar sein sollen.

Moral dient vor allem der öffentlichen Zurschaustellung der eigenen Güte und dem Recht, abweichende Meinungen als böse zu beurteilen und sie damit aus dem öffentlichen Raum auszugrenzen. Sie wird ihrer ethischen Dimensionen beraubt, zum Mittel der Statussicherung - zum Moralismus. Der Moralist nutzt die Moral als Waffe. Er setzt mit ihr seine Meinung durch, weil er sie als allgemeinen Wert erscheinen lässt. Je erfolgreicher die Meinung in das allgemeine Gewand der Moral gekleidet ist, desto unangreifbarer wird sie.

Solange Andersdenkende weiterhin per se als böse oder gar als Nazi diffamiert werden oder ihnen nur eine Alternative für Deutschland angeboten wird, muss sich niemand über den rechten Zeitgeist wundern.

Das Kernproblem der illegalen Massenmigration wird nicht gelöst

Wir sehen doch jetzt schon, dass wir es absolut nicht schaffen, die meisten Menschen, die aus komplett anderen Sozialisationen und Kulturkreisen zu uns gezogen sind, zu integrieren. Die finanziellen Kosten, die durch die weitergeführte Implementierung des Migrationspakts entstehen werden, will ich gar nicht erst benennen. Ich möchte vor allem auf die gesellschaftlichen Folgen hinweisen. Diese werden in absehbarer Zeit schwerwiegend sein und unsere säkulare freiheitliche Gesellschaft unwiderruflich umkrempeln.

Es ist doch klar, dass auch künftig vor allem Menschen aus Afrika, dem Mittleren und Nahen Osten zu uns kommen und somit die konträre Sozialisation der verschiedenen Kulturen weiter aufeinanderprallen. Als Staatsvolk haben wir aber ein Recht darauf, unsere Art des Lebens, unseren Wertekanon, unsere kulturelle Identität und auch unsere Sprache für die Zukunft zu pflegen und zu erhalten.

Die von uns gewählten Politiker haben nur eine Pflicht und Aufgabe: Nämlich unsere Interessen und die Prinzipien unserer Lebensgemeinschaft zu schützen und zu verteidigen. Sie machen aber genau das absolute Gegenteil.

Denn was wir gerade beobachten können, ist nichts weniger als der Vorabend einer neuzeitlichen Völkerwanderung. Die Millionen, die schon da sind und Hunderttausende, die in unsere Städte und Dörfer strömen, sind nur die Vorhut. Viele Millionen, perspektivisch Milliarden, stehen bereit, ihnen nachzufolgen.

Das größte Problem Afrikas liegt nicht in der kolonialen Vergangenheit oder einer angeblichen Ausbeutung durch die Länder des Westens. Es liegt im massiven Bevölkerungswachstum, der jeden wirtschaftlichen Aufschwung frisst. Was passiert, wenn zu viele Menschen an unsere Grenzen kommen? Muss die Bundeswehr schießen? Oder lassen wir alle rein und verlieren damit unseren Wohlstand und unser Land?

Bei allem positiven Bemühen des UN-Pakts, Migrationsbewegungen über Staatsgrenzen hinweg humaner, zivilisierter und geregelter zu steuern, löst der Migrations-Pakt das Kernproblem für Deutschland nicht – die gleichzeitige illegale Massenzuwanderung der Zukunft.

Ohne eine wirksame Unterbindung der illegalen Massenzuwanderung aus afrikanischen und islamischen Staaten ist abzusehen, dass die Wohnbevölkerung in Deutschland demnächst in eine mehrheitlich islamische und afrikanische Bevölkerung „umkippt".

Ich kann auch keinen Sinn darin sehen, den Überbevölkerungsdruck anderer Länder auszugleichen und die Menschen aufnehmen zu müssen, während in der EU die katholische Kirche die Christen in Afrika dazu aufruft, keine Verhütungsmittel zu nehmen.

Die Groko hat keine Ansätze zu einer nachhaltigen Lösung

Das für uns Deutsche überwölbende Problem ist das Verhalten der Deutschen Bundesregierung und der Mehrheit im Deutschen Bundestag in der augenblicklichen Situation. Beide Institutionen zeigen keinen Ansatz zur nachhaltigen Lösung der augenblicklichen und der zu erwartenden Massenzuwanderung, sei sie regulär, wie im UN-Pakt geregelt oder sei sie die irreguläre, „wilde" Zuwanderung.

Das wäre erstens eine drastische Wende in der Familien- und Kinderförderung in Deutschland, die zur Beendigung des „Demographischen Wandels" so umfangreich und teuer sein müsste, wie die derzeitigen Finanzaufwendungen für Migranten.

Es wäre zweitens die Anpassung des Grundgesetzes, der Gesetze und Verordnungen an die vor 2015 erkannte und seit 2015 eingetretene Lage der massenhaften, unkontrollierten Zuwanderung mit ihren für Deutschland desaströsen Auswirkungen.

Die Rückführung von ausreisepflichtigen Zuwanderern funktioniert nicht

Unter der augenblicklichen Gesetzeslage und der derzeitigen Unwilligkeit und Unfähigkeit der Mehrheit der Regierungsmitglieder und der Mitglieder des Deutschen Bundestags, Abhilfe zu schaffen, herrscht folgende Lage: Die Rückführung der illegalen Zuwanderer und der abgelehnten Asylbewerber funktioniert nicht. Der zum Teil Jahre dauernde gerichtliche Instanzenweg in Asylverfahren wird nicht abgeschafft. Abschiebehindernisse ufern zu Gunsten der Zuwanderer aus.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sieht sogar in Deutschland ein „Staatsversagen" bei Abschiebungen. Der umstrittene Gewerkschafter zweifelt zudem die Zahlen der Kriminalitätsstatistik an.

Die Hindernisse werden selbst bei straffälligen Zuwanderern und sog. Gefährdern anerkannt und belassen kriminelle Zuwanderer in Deutschland. Polizei und Justiz kommen gegen Clan- und Bandenkriminalität mit Migrationshintergrund nicht mehr an.

Die weitere illegale Zuwanderung über Deutschlands Außengrenzen wird nicht konsequent verhindert. Die als „Rettung" bezeichneten Hilfsdienste von NGO-Schiffen für Schlepper auf dem Mittelmeer werden geduldet. Hunderttausende illegale Zuwanderer konnten und können in Deutschland untertauchen und werden de facto im Land geduldet.

Regierung, „Politik" und Medien vermischen legale Einwanderer, illegale Zuwanderer, Flüchtlinge, Asylsuchende und Nicht-Bleibeberechtigte im Sprachgebrauch politisch korrekt als „Schutzsuchende" benannt und erzeugen damit unangebrachte Vorteile in der Behandlung einiger Migrantengruppen.

Regierung, „Politik" und Medien sind nicht in der Lage, das langfristige Ziel von Integration in Deutschland zu definieren, nämlich die multikulturelle, inhomogene (ungleichmäßige) Bevölkerung oder die Assimilation der Einwanderer.

  • Stattdessen versucht die Bundesregierung illegale Zuwanderung mit Hilfe bilateraler Verträge mit Herkunfts- und Transitländern durch gleichstarke legalisierte Einwanderung zu ersetzen.
  • Stattdessen versucht sie, einen Teil der schon erfolgten irregulären Migration durch administrative Umwandlung zu regulärer Migration zu machen.
  • Stattdessen unterlässt sie sofort wirksame deutsche Interimslösungen für drängende Migrationsprobleme mit Hinweis auf die Verantwortung der EU.
  • Stattdessen klärt sie nicht, was sie mit Integration meint, Multikulti oder langfristige Assimilation.
  • Stattdessen stellt sie einen zeitweiligen Rückgang der Zahl von Zuwanderern als Erfolg dar, ohne das Dauerproblem der afrikanisch-asiatischen Bevölkerungsexplosion zu thematisieren.
  • Stattdessen versucht sie mit Manipulation von Statistiken, Vertuschen der Gesamtkosten, Unterdrückung von Negativnachrichten (die Mehrzahl der in Deutschland begangenen Morde und Vergewaltigungen durch Zuwanderer wird nicht veröffentlicht) und Vortäuschen von Positiventwicklungen durch positive Einzelfallnachrichten die „Problemzonen" der Massenmigration aus dem öffentlichen Bewusstsein fernzuhalten.
  • Stattdessen preisen Politiker und Arbeitgeberverbände die Migration als einen Zustrom von Arbeitskräften und Talenten an, wohl wissend, dass bisher nur etwa zwei Prozent der gesamten Migranten seit 2015 in den deutschen Arbeitsprozess eingliederbar waren (Martin Schulz, ehem. Kanzlerkandidat der SPD: „Was die Flüchtlinge uns bringen, ist wertvoller als Gold").
  • Stattdessen halten Spitzenpolitiker der Altparteien Propagandareden für die Zuwanderung nach Deutschland und Schmähreden gegen die Zuwanderungskritiker.
Die Folgen der Berliner Politik sind mittlerweile offensichtlich: Ein früher vorzüglich verwaltetes Land versinkt in einem Strudel des Staatsversagens. Seine Institutionen sind der Lächerlichkeit preisgegeben – das Parlament ebenso wie Polizei und Justiz; der so schmerzhaft sanierte Sozialstaat wird geplündert; die Bundeswehr kümmert sich um Babyausstattung und, man glaubt es nicht, um Luftregulierung in den Schützenpanzern, die auch Schwangeren den Einsatz erlauben sollen.

Alles spricht dafür, dass die moralisierenden Gesinnungsethiker den UN-Pakt über Sichere, Geordnete und Reguläre Migration als Schleusenöffner für weitere Massenzuwanderungen interpretieren und missbrauchen werden.

Grundlegende Analyse des UN-Pakt für Migration

Der Global Compact for Migration für reguläre Migration muss zusammen mit dem zeitgleich entstandenen Pakt über Flüchtlinge bewertet werden. Ein Pakt über Regeln für die Behandlung der illegalen, unkontrollierten Völkerwanderung fehlt aber.

Das Ziel des Pakts ist es, gesteuerte, legale Migration weltweit als ein „für alle Beteiligten vorteilhaftes Geschehen" in „sichere, geordnete und reguläre" Bahnen zu lenken und Einflussfaktoren zu reduzieren, die Menschen daran hindern, dorthin auszuwandern, wo sie ein erstrebenswertes Leben erhoffen (Ziff.12).

Der Pakt bestätigt das Recht der souveränen Staaten auf eine eigene Migrationspolitik im Rahmen des eigenen nationalen Rechts soweit es internationalem Recht entspricht. Er bestätigt das nationale Vorrecht, die Migration im eigenen Land nach nationalem Recht zu regeln, und er überlässt es den Staaten in ihrem Bereich über reguläre und irreguläre Migration zu unterscheiden (Ziff.15, Abs.4).

Der erkennbare Schwerpunkt des Paktes liegt aber auf der Forderung nach einer Verstärkung der weltweiten Arbeitsmigration.

Den Hauptteil des Pakts bilden diese 23 Zielsetzungen (Kurzfassung)

1. Ziel: Ermitteln und nutzen genauer und aufgeschlüsselter Daten als Grundlage für eine Faktenorientierte Migrationspolitik (Ziff. 17).

Hier werden umfangreiche statistische Erhebungen über die Migranten, ihre Familien, Bildungsstand, "Wandermotive", Migrationskosten, länderbezogene Migrationsprofile und ein umfangreiches internationales Meldewesen sowie Datenschutz gefordert.

Dazu gehören auch Haushaltsmittel und geeignetes und geschultes Personal. Als Vorbild wird die neun Tage vor Veröffentlichung dieses Entwurfs von der Afrikanischen Union beschlossene „Afrikanische Beobachtungsstelle für Migration und Entwicklung" (OAMD) genannt.

2. Ziel: Vermindern der Migrationsursachen (Ziff.18).

Diese Ziffer enthält 1. Empfehlungen an Entwicklungsländer zur Behebung ihrer innewohnenden ökonomischen Migrationsursachen und 2. Empfehlungen an Staaten, die von Dürren, Umweltkatastrophen und Klimaveränderungen bedroht sind.

Staaten wie Deutschland wird empfohlen, Hilfslieferungen, Rettungskapazitäten und Evakuierungsplanungen für fremde Bevölkerungen in Not vorzuhalten.

3. Ziel: Bemühen, Frühwarnungen über sich anbahnende, reguläre Migrationsbewegungen zu erstellen und zu verbreiten und Strategien für ihre Vorhersage zu entwickeln.

Dazu eine konsulare Begleitung auf den Migrationsrouten durch die Heimatstaaten und eine gezielte Information der ankommenden Migranten über ihre Rechte und Pflichten, die Registrierung, die Arbeits- und Wohnbedingungen, den Zugang zur Grundversorgung und zur Justiz durch die Aufnahmeländer.

4. Ziel: Sicherstellen, dass alle Migranten Personalpapiere und Pässe erhalten, in den Herkunftsländern durch dortige Behörden und bei Geburten unterwegs oder im Ankunftsland durch die Konsulate der Herkunftsländer. Bei ungeklärter Nationalität sollen die Prüfanforderungen so geändert werden, dass die Betroffenen nicht von einer Grundversorgung und den Menschenrechten ausgeschlossen sind.

5. Ziel: Verbessern der Möglichkeiten zur legalen Arbeitsmigration und deren Familiennachzug durch Abbau fast jeder Einschränkung; dies zur Deckung von Arbeitskräftebedarf in den Gastgeberstaaten.

6. Ziel: Erleichtern fairen Anwerbens und fairer Arbeitsbedingungen in geregelter Arbeit für Migranten zur Vermeidung von Ausbeutung, Missbrauch, Schuldenfallen, Kinderarbeit, Vertragslosigkeit und Einbehaltung von Pässen, Personalausweisen und Arbeitsverträgen. Es wird gefordert, dass im nationalen Arbeits- und Strafrecht zu verankern.

7. Ziel: Minderung der Gefährdungen während der Migrationsbewegung zum Beispiel zum Schutz gefährdeter Frauen, unbegleiteter Kinder, Behinderter, Alter, Schleuseropfer und Angehöriger von Minderheiten durch schützende Begleitung, ärztliche Hilfe, Rechtsbeistand, Konsularschutz und Beratung.

8. Ziel: Retten von Leben, suchen nach Vermissten und bergen und beerdigen von toten Migranten sowie informieren von Hinterbliebenen, dazu das Ausstatten von legalen Migrationsrouten mit Informations- und Konsulatsstellen.

9. Ziel: Verstärken der Abwehr von grenzüberschreitendem Migranten-Schmuggel, dazu internationaler Informationsaustauch über Schmugglerrouten und dazugehöriger Finanzflüsse, das Beenden der Straffreiheit des Migranten-Schmuggels und das Unterscheiden von zwei unterschiedlichen Straftatbeständen, des Schmuggelns und des Schleusens.

10. Ziel: Verhindern, bekämpfen und ausrotten von Schleuserkriminalität. Dazu sollen gesetzliche und andere Maßnahmen ergriffen werden, um Schleuser verfolgen und bestrafen zu können und ihre Schleuser-Strecken überwachen zu können.

Die Opfer der Schleuser sollen nicht kriminalisiert werden, und ihnen ist Schutz und Hilfe zu gewähren, bis hin zum begrenzten oder dauerhaften Aufenthaltsrecht in ihrem Zielstaat.

11. Ziel: Grenzsicherung in koordinierter Staaten-Zusammenarbeit zur Überwachung des geordneten Grenzverkehrs, zum Schutz der Staaten und regulären Migranten und zur Verhinderung der (irregulären) „wilden" Migration.

12. Ziel: Verbessern der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit bei den Migranten-Aufnahmen, als da sind die Bereitstellung von Informationen zur Einwanderung, Ausbildungs- und Arbeitsmöglichkeiten, ggf. den Rückreisezwang, die Bereitstellung von Betreuern vor allem für Frauen und Kinder, von Rechtsberatern und Strafverfolgungs- und Konsulats-Personal und medizinischem Personal.

13. Ziel: Gebrauch von Festnahmen nur als letztes Mittel. Dazu die Suche nach Alternativen. Festhalten von Migranten nur über die kürzest erforderliche Zeit, ohne Diskriminierung, unter Wahrung von Rechtsstaatlichkeit, Gesetzmäßigkeit, einzelfallbezogen, mit Zugang zu Rechtsmitteln, dem eigenen diplomatischen Dienst, der eigenen Familie, bei ärztlicher Betreuung, Verpflegung und Schulzugang für Kinder. Das Festhalten darf nicht zur Abschreckung von Migration dienen.

14. Ziel: Verbessern des konsularen Schutzes und der Hilfe während der Dauer der gesamten Migrationsbewegung. Dazu Erweiterung der Konsulatskapazitäten, Abhalten von internationalen Migrationsforen für Konsulatspersonal und Beratung und Betreuung der Migranten durch Konsulatspersonal ihrer Herkunftsstaaten.

15. Ziel: Den Migranten einen sicheren Zugang zu einer Grundversorgung schaffen, an der die Migranten angemessen, wie die ortsansässige Bevölkerung, versorgt und betreut werden können. Dazu soll ein Grundversorgungs-System mit Versorgungs- und Betreuungsstellen vorgehalten werden, dass Migranten ohne Diskriminierungen jeglicher Art einer allumfassenden Grundversorgung bietet.

16. Ziel: Migranten und aufnehmende Gesellschaften befähigen, die Aufnahme und den sozialen Zusammenhalt zu vollziehen und zwar durch gegenseitigen Respekt für Kultur, Traditionen, Sitten und Unterschiede, durch Aufnahme in den Arbeitsmarkt, durch Befähigung weiblicher Migranten, ohne Diskriminierung frei und gleichberechtigt am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und durch multikulturelle Veranstaltungen.

17. Ziel: Alle Formen von Diskriminierung beseitigen und eine auf Erfahrung mit Migranten beruhende realistischere, humanere und konstruktivere öffentliche Wahrnehmung fördern. Dazu sollen Hass-Kriminalität unter Strafe gestellt und die Opfer medizinisch, juristisch und psychologisch betreut werden. Dazu sollen die Medien geschult und Medienkampagnen in den Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten gefördert werden.

18. Ziel: Die Fähigkeiten der Migranten entwickeln und ihre Qualifikationen und Kompetenzen gegenseitig anerkennen. Dazu sollen Vergleichbarkeit und Transparenz hergestellt und verbreitet werden und Förderprogramme für Migranten auf allen Stufen der Aus- und Weiterbildung angeboten werden.

19. Ziel: Bedingungen für Migranten und ihre Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften, im Originaltext „Diaspora") schaffen, um zur Entwicklung in ihren Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten beizutragen. Dazu soll Migration in die Entwicklungspläne von Staaten und Regionen einbezogen werden, der Beitrag der Migranten und ihrer Auslandsgemeinden (Parallelgesellschaften) für die Herkunfts-, Transit- und Zielstaaten erleichtert und in Schwerpunktregionen durch eigene Agenturen gefördert werden.

Gezielte Unterstützungsprogramme und Finanzprodukte wie Diaspora-Bonds und Diaspora-Entwicklungsfonds sollen die Investitionen und Unternehmen der Migranten und Auslandsgemeinden unterstützen.

20. Ziel: Erleichtern der schnelleren, sichereren und billigeren Überweisungen von Migranten in ihre Herkunftsstaaten. Dazu sollen die internationalen Regeln des Zahlungsverkehrs angeglichen, die Überweisungsgebühren auf 3% reduziert und der Missbrauch des Migranten-Zahlungsverkehrs für Geldwäsche und illegale Finanztransaktionen verhindert werden. In den Herkunftsstaaten sollen Programme und Finanzinstrumente zur Geldanlage der Migranten geschaffen werden.

21. Ziel: Erleichtern und zusammenarbeiten bei der Wiedereingliederung von Migranten bei ihrer Rückkehr. Dazu verpflichten sich die Gastgeberstaaten beim Fehlen von Aufenthaltsberechtigung auf Abschiebung zu verzichten, wenn den Migranten Tod, Folter oder Ähnliches in ihren Heimatländern droht oder ihre Rechtsmittel noch nicht ausgeschöpft sind.

Die Herkunftsstaaten verpflichten sich, die Identitäts- und Nationalitätsfeststellung zu übernehmen und die Rückkehrer möglichst in ihrer regionalen Heimat sicher und menschenwürdig wieder einzugliedern.

22. Ziel: Öffnen der Teilhabe der Migranten an den Sozialsystemen und Mindestlohn-Regeln in den Gastgeberstaaten und einführen von Mechanismen für die Übertragbarkeit von Sozialleistungen und verdienten Renten in die Herkunftsstaaten.

23. Ziel: Die internationale Zusammenarbeit und globale Partnerschaft für die sichere, geordnete und reguläre Migration stärken.

Wenn man den Pakt wörtlich nimmt, dann können hiesige Hartz-IV-Empfänger und ähnliche Prekäre jederzeit beschließen, nach Saudi-Arabien oder nach Katar zu migrieren, weil diese Länder ja sehr reich und beide UN-Mitglieder sind, die den Pakt unterschrieben haben. Es versteht sich von selbst, dass sowohl die Saudis als auch die Katarer diese „Schutzsuchenden" erstmal menschenwürdige Unterkünfte, Versorgung mit Nahrung und Kleidung und überhaupt alles Nötige auf dem dort vorherrschenden Niveau bereitstellen werden. Es kann ein bisschen dauern bis die „Schutzsuchenden" sich akklimatisiert haben, erst recht auf dem Arbeitsmarkt. Zudem muss eine Migrationsindustrie, wie in Deutschland, erschaffen werden, die den Neuankömmlingen von Dolmetscher bis Betreuer jeden Wunsch von den Augen abliest. Auch werden dort viele Kirchen gebaut, damit die „Schutzsuchenden" ihre „Glaubensfreiheit" ausüben können. Die Pastoren kommen selbstverständlich aus Deutschland, da es wohl derzeit keine saudischen Pastoren gibt. Überhaupt muss die saudische und katarische Regierung alles Erdenkliche dafür tun, dass die Kultur der Migranten unangetastet bleibt und Pflege durch den Aufnahmestaat erfährt, ohne Kostenbegrenzung.

Auch wenn sich die deutschen „Schutzsuchenden" am Ende sowohl finanziell als auch bereicherungsmäßig als Flop, wenn nicht sogar als Katastrophe entpuppen sollten, darf Saudi-Arabien und Katar nur mit den Schultern zucken und alle „Schutzsuchenden" trotzdem bei sich behalten.

Für wie realistisch hält man diese Vision, die ja eigentlich eine Vision der Gesinnungsethiker ist? Für nicht so realistisch? Warum wollen denn die moralisierenden Gesinnungsethiker, dass unbegrenzte Migration nur in eine Richtung stattfindet?

Nämlich nur nach Europa, wo noch intakte demokratische Gesellschaften demnächst, ob der großen Zahl der Zuwanderer, kollabieren werden.

Bewertung aus europäischer Perspektive

Die Regelungen für eine geordnete, reguläre Migration durch die Vereinten Nationen sind zu großen Teilen begrüßenswert. Sie regeln Schutz und Rechte für Migranten und geben den „Auswanderungsländern" Ziele für deren eigene Entwicklung und die Lebensumstände ihrer Bevölkerungen vor.

Sie weisen den „Auswanderungsländern" Pflichten gegenüber ihren Auswanderern zu, unter anderem auch ihre Pflicht, in Europa abgelehnte Asylsuchende wieder aufzunehmen. Dennoch ergeben sich aus europäischer und deutscher Sicht erhebliche Nachteile.

Der Pakt erweckt in Teilen den Eindruck, Migration sei ein generelles Menschenrecht. Er erkennt zwar zu Beginn des Textes ausdrücklich das Recht der souveränen Staaten an, im Rahmen des eigenen nationalen Rechts über die Einwanderung ins eigene Staatsgebiet zu entscheiden, doch listet er so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und „illegale" Migranten auf, dass es den Zielstaaten der Migranten in der Praxis kaum möglich sein wird, überbordende Massenzuwanderung einzudämmen. Die Sogwirkung der Zielstaaten bleibt damit ungebremst erhalten.

Der Pakt ist auch der erkennbare Versuch der Vereinten Nationen, jede Art von Migration als einen positiven Beitrag zur Bekämpfung des Arbeitskräftemangels, der Überalterung und des Bevölkerungsschwundes in den „reichen" Staaten anzudienen. Das Papier verschweigt dabei, dass dies nur auf ein sehr schmales Segment der Zuwanderer zutrifft.

Die übergroße Mehrheit aller Migranten kommt als Arbeitskräfte für hochtechnisierte Industriegesellschaften nicht in Frage, und sie werden die alternden Bevölkerungen der Industriestaaten nicht verjüngen sondern mit der Zeit verdrängen. Ohne diese Abwägung zu beschreiben, ist das Papier nicht das, was es zu versprechen scheint.

Diese Widersprüche zwischen Anspruch und Wirklichkeit in vielen Unterzeichnerstaaten ziehen sich wie ein roter Faden durch das ganze Papier. Man muss sich immer wieder vor Augen halten, wer genau da mit wem am Tisch sitzt und solche Papiere ausarbeitet. Die große Mehrheit der Mitglieder der UN sind Despoten, Putschisten und Wahlbetrüger – ganz zu schweigen von den meisten Vertretern afrikanischer Staaten. Die Frage muss deshalb immer lauten: Cui bono – wem nützt Es. Und da „nur" 150 von 193 Staaten den Vertrag in Marrakesch ratifiziert haben, scheinen sich die Unterzeichner etwas davon zu versprechen und die anderen 43 Nicht-Unterzeichner-Staaten hatten ihre berechtigten Gründe dies eben nicht zu tun.

Die Ursachen von Migration werden verschwiegen

Völkerwanderungen gibt es seit Beginn der Menschheitsgeschichte. Die gegenwärtige Form der Migration hat jedoch Besonderheiten. Erstens gab es noch nie gleichzeitig so viel Bedrohliches für so viele Menschen. Zweitens hatten die Bedrohten noch nie so viel Kenntnis über die ungerechte Verteilung der Güter auf dieser Erde: bittere Armut auf der einen und überbordenden Reichtum auf der anderen Seite. Und drittens war es noch nie so einfach, von einem Erdteil in einen anderen zu gelangen. Kommt all das zusammen, dann sind Massenzuwanderungen die logische Folge.

Der gravierende Mangel des Pakts ist das Verschweigen der häufigsten und zugleich vermeidbaren Migrationsursachen und Ihrer Verursacher. Das sind die Bevölkerungsexplosionen in Afrika, Asien und die „Regime-Change-Wars".

Der Pakt übergeht die Feststellung aus dem vorhergehenden Bericht des UN-Sonderbeauftragten für Migrationsfragen P. Sutherland, an den UN Generalsekretär A. Guterres vom 03.02.2017, in dem der Sonderbeauftragte schreibt, dass sich die Bevölkerung Europas bis 2050 um 30 Millionen Menschen vermindern wird, die Bevölkerung Afrikas im selben Zeitraum um 1,2 Milliarden Menschen vermehren (So hat sich zum Beispiel die Bevölkerung Nigerias in den 20 Jahren von 1998 bis 2018 von 100 Millionen auf annähernd 200 Millionen verdoppelt).

Schwund und Wachstum stehen sich demnach im Verhältnis 1 zu 40 gegenüber. Der Sutherland-Bericht selbst und der Pakt über reguläre Migration werden der Sutherland-Prognose in keiner Weise gerecht, es sei denn, die Vereinten Nationen nehmen eine weitgehende Übergabe Europas an den Bevölkerungszuwachs Afrikas und Arabiens stillschweigend aber sehenden Auges in Kauf.

Der Pakt löst nicht das Problem der Massenzuwanderung

Der Pakt verschweigt damit den daraus erwachsenden dauerhaften Zuwanderungsdruck aus Afrika und Vorderasien auf Zentral- und Westeuropa, der sich derzeit schon als Massenzuwanderung darstellt.

Massenzuwanderung bildet im Gegensatz zu geringer, geordneter und regulärer Einwanderung ein Problem für die Industriestaaten mit hochentwickelten Sozialsystemen. Der Pakt, der dieses jetzt schon nicht gelöste Problem ausblendet, wird schnell an den Realitäten scheitern. Ihm fehlt damit jede Nachhaltigkeit.

Der Anspruch des Pakts auf die Förderung regulärer Einwanderung ist außerdem ein Eingriff der Vereinten Nationen in die Souveränität der Mitgliedsstaaten und das Selbstbestimmungsrecht der Völker.

Staaten und Völker haben ein Recht auf das ausschließliche Eigentum am eigenen Territorium und auf die Erhaltung oder Veränderung ihrer eigenen Bevölkerung.

Der Pakt stellt außerdem einseitig die Vorteile der Migration für die Herkunfts-, die Transit- wie für die Gastgeberstaaten heraus und verschweigt die Lasten für die Völker in den Transit- und in den Zielländern.

Wenn die entwickelten Staaten in Zentral- und Westeuropa den ständig weiter zunehmenden Bevölkerungszuwachs in Afrika und im Nahen Osten aufnehmen, drohen sie binnen zweier Generationen selbst zu Armutsgebieten zu werden und ihre Sozialsysteme und Rechtsordnungen zu verlieren.

Dem Entwurf fehlt damit auch ein Stück weit seine Objektivität und Glaubwürdigkeit.

Die zweite vermeidbare Migrationsursache sind die „Regime-Change-Wars", von außen ausgelöste Bürgerkriege zum Sturz autoritärer und unliebsamer Regierungen. Die letzten Beispiele sind Libyen und Syrien (US-Gen. Wesley Clark hat in einem Interview vom 2.3.2007 berichtet, dass er knapp 3 Wochen nach „nine-eleven" im Pentagon erfahren hat, dass die Entscheidung gefallen ist, dass in den nächsten 5 Jahren in 7 Staaten Systemwechselkriege geführt werden sollen und zwar in IRAK, SYRIEN, LIBYEN, LIBANON, IRAN, SOMALIA und im SUDAN.).

Hier haben westliche Regierungen aus politischen und wirtschaftlichen Interessen von außen Unruhen geschürt und damit Bürgerkriege entfacht. Die Kriege haben Massenfluchten ausgelöst und im Falle Libyens außerdem das bis dahin verschlossene Ausfalltor für die innerafrikanische Massenmigration aufgestoßen.

Gleichrangigkeit der Sitten und Normen? Parallelgesellschaften sind vorgesehen

Ein weiterer gravierender Mangel des Pakts ist, dass er eine Gleichrangigkeit von Sitten, Gebräuchen, Rechtsgewohnheiten und Verhaltensnormen der Zuwanderer und der gastgebenden Völker voraussetzt und deren Anerkennung von den Gastgeber-Völkern einfordert.

Die europäischen Staaten brauchen allerdings vor allem eine qualifizierte sowie integrationswillige und -fähige Einwanderung. Stabile Staaten und Gesellschaften bestehen aus annähernd homogenen Bevölkerungen. Deshalb müssen die in den europäischen Staaten gebräuchlichen Sitten und Rechtsgewohnheiten, das Demokratieverständnis, die westlichen Wertevorstellungen, das „Menschenbild" und die religiös entstandenen Moralvorstellungen als nationale Leitkulturen das Ziel der Anpassung von Einwanderern sein und nicht multikulturelle, inhomogene und gespaltene Bevölkerungen. Der Migrationspakt dagegen sieht in seinem 19. Ziel in Ansatz auch ausländische Parallelgesellschaften vor.

Reguläre Migration endet in der Regel mit Einwanderung. Sie muss daher in eine Übernahme der „Leitkulturen" der aufnehmenden Gastgeber-Völker durch die ankommenden Migranten münden.

Wo bleiben die Rechte der gastgebenden Bevölkerung?

Die Betonung der Migranten-Rechte in den Transit- und den Zielstaaten ohne gleichzeitige Erwähnung und Durchsetzung der Rechte der gastgebenden Bevölkerung wird zu eruptiven Spannungen im Umgang miteinander führen. Der Schutz der Migranten vor „Hass-Äußerungen" darf außerdem nicht in eine Ächtung oder Strafbarkeit der Kritik an aktuellem Migranten-Verhalten und der Kritik an zu starker Zuwanderung ausarten.

Ein Migrationsförderungsabkommen, denn das ist der Global Compact for Migration zweifelsohne, zerstört jede Legitimität der einseitig positiven Darstellung der Migrationsfolgen und der Charakterisierung aller Kritiker als Nazi und seit Chemnitz sind alle Kritiker ja per se Nazi. Denn das nimmt Belasteten die Chance, ihre Belastung zum Thema zu machen und Abhilfe einzufordern.

So hat zum Beispiel erst im April 2018 eine Bundesbank-Studie ganz klar festgestellt, dass die Zuwanderung nach Deutschland in den letzten Jahren eine große Rolle bei der sehr schwachen Lohnentwicklung gespielt habe. Arbeitgeber und viele nicht direkt betroffene Arbeitnehmer, sowie Anleger, haben offenkundig einen Vorteil von der Zuwanderung. Dagegen haben viele von den gedrückten Löhnen stark betroffene Arbeitnehmer oder Arbeitslose vor allem Nachteile. Im Zweifel sind die letzten beiden Gruppen ohnehin diejenigen, denen es weniger gut geht. Wenn das so ist, dann darf man keinesfalls alle, die Zuwanderung für sich oder für Gruppen, denen sie sich zugehörig fühlen, als Nachteil sehen, allein schon deshalb als Nazi brandmarken. Das führt zu der Radikalisierung, die angeblich abgebaut werden soll.

Bei aller Kritik am Pakt ist den Verfassern zugute zu halten, dass sie versucht haben, ein Konsenspapier unter Beteiligung aller Auswanderungs- und Entwicklungsländer einerseits und aller Aufnahme- und Industrieländer andererseits zu formulieren, dass möglichst alle unterschreiben können.

Dabei mussten die Entwicklungsländer akzeptieren, dass die Zielländer der Migration ein grundsätzliches Recht auf Migration und die unbegrenzte Aufnahme von Migranten ablehnen. Sie mussten auch akzeptieren, dass ihnen selbst Forderungen zur Lösung ihrer eigenen Probleme gestellt worden sind, die sie nun vertraglich anerkennen sollen. Sie mussten anerkennen, dass bei aller eigenen Not das Verursacherprinzip gilt.

Aber, wie immer ist alles eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Es gibt einen Unterschied zwischen Einwanderung, die sich in die Mehrheitsgesellschaft einfügt und Zuwanderung, die einen Gegenpol erzeugt und daher zu einem Gefühl der Fremde in der Heimat führt. Ein Unterschied zwischen dem, was man noch als multikulturelle Bereicherung bezeichnen kann und dem, was längst nichts mehr mit diesem Begriff zu tun hat.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Armut – eine Gefahr für die Demokratie – 30. Dezember 2023

Das Grün-Linke Vermögens-Vernichtungsprogramm – 20. Oktober 2023

Kampf der Kulturen in Deutschland und Europa - am 29. Februar 2024