Aktuelles zur Völkerwanderung am 8. April 2018

Gehört mit dem Islam bald auch eine „Moscheesteuer" zu Deutschland?

Falls der Islam von Staatswegen die Lizenz erhält, dieses Land mitzuprägen, wird die BRD zur MRD mutieren - zur Multikulti-Republik Deutschland. Es wäre ein anderes Deutschland.

Bevor der neu gewählte Bundestag am 24.Oktober zu seiner konstituierenden Sitzung zusammentrat, feierten bekennende Christen unter den 709 Parlamentariern in der Französischen Friedrichstadtkirche in Berlin einen ökumenischen Gottesdienst. Gestaltet wurde er von den Vertretern der Katholischen und Evangelischen Kirche bei Bundestag und Bundesregierung.

Ein Imam war nicht dabei, als die Volksvertreter um Gottes Segen für ihre Arbeit und unser Land beteten. Das könnte sich ja spätestens 2021 ändern. Falls sich die „Der Islam gehört zu Deutschland"-Fraktion unter Führung der christlich-demokratischen Kanzlerin politisch durchsetzt, müssten dann nicht auch Imame bei Ereignissen wie einem Gottesdienst zur Parlamentseröffnung dabei sein? Die Frage stellen, heißt, sie zu bejahen. Denn wer dazu gehört, kann nicht nach Belieben ausgeschlossen werden. Es kann deshalb nicht überraschen, dass der stramme „Merkelianer" Armin Laschet bereits über eine Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft nachdenkt – in einer Reihe mit den beiden großen christlichen Kirchen und den jüdischen Gemeinden.

Wenn der Satz, „der Islam gehört zu Deutschland", mehr ist als eine Floskel mit Blick auf linke, grüne und gutmenschliche Wählerschichten, dann sollten wir uns klar darüber werden, was seine politische Umsetzung in die Tat bedeutete. Wobei man getrost außer Acht lassen kann, dass es in der Bundesrepublik gar keine zentrale islamische Organisation gibt, die vergleichbar wäre mit den unter dem Dach der EKD vereinten lutherischen, unierten und reformierten Kirchen oder den 27 katholischen Bistümern und der Deutschen Bischofskonferenz. Wenn „der Islam" zu Deutschland gehört, dann sind das eben die unzähligen Moscheevereine sowie verschiedene muslimische Dachverbände, von denen aber keiner für „den Islam" sprechen kann. Aber die werden sich auch so Gehör zu verschaffen wissen.

Unabhängig von organisatorischen Fragen müsste einem Islam „als Teil Deutschlands" wohl dieselben Rechte eingeräumt werden wie den als Körperschaften öffentlichen Rechts anerkannten beiden großen christlichen Kirchen, den Altkatholiken, den Freikirchen und den jüdischen Gemeinden. Anders formuliert: Der Islam würde dem Christentum und dem Judentum gleichgestellt. Daraus ergeben sich viele Fragen:

  • Umfasst „der" Islam alle Strömungen oder entscheidet die Bundesregierung je nach Grad der Radikalität, wer dazugehört?
  • Bilden die Grundrechte die Trennlinie oder das Strafgesetzbuch?
  • Muss der Staat dann von den hier lebenden Muslimen eine „Moscheesteuer" einziehen und abführen?
  • Muss der Staat sich damit abfinden, dass die so finanzierten Moscheegemeinden auch politisch aktiv werden?
  • Haben die Muslime dann das Recht, beispielsweise Repräsentanten in den ZDF-Fernsehrat oder WDR-Rundfunkrat zu entsenden, in denen bisher „nur" Protestanten, Katholiken und Juden vertreten sind?
  • Werden Vertreter der Muslime ganz selbstverständlich Gremien wie etwa dem Ethikrat angehören oder von Parlamentsausschüssen angehört?
  • Werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten regelmäßig muslimische Rituale wie das Freitagsgebet übertragen?
  • Wird der Islam an unseren Schulen ein ordentliches Lehrfach (mit Ausnahme von Berlin und Bremen, wo es keinen Religionsunterricht gibt)? Dürfen dort nur von ihren religiösen Instanzen bestätigte Islam-Lehrer unterrichten?
  • Dürfen künftig islamische Organisationen bestimmen, wer an unseren Hochschulen einen Lehrstuhl für Islam innehaben darf?
  • Können Moscheegemeinden mit der gleichen Selbstverständlichkeit Moscheen errichten wie die Christen ihre Kirchen?
  • Kann dann der Muezzin so oft und so laut zum Gebet rufen, wie er es für notwendig hält?
  • Wird der Einfluss der türkischen Regierung – auf dem Umweg über die Moscheen und die islamischen Verbände – auf das Geschehen in Deutschland noch größer, als er bereits ist?
  • Müssen dann Frauen mit Kopftuch als Lehrerinnen, Staatsanwältinnen und Richterinnen akzeptiert werden?
  • Wird auch die Burka als „islamische Bekleidung" in Schulen, Ämtern und Behörden akzeptiert?
  • Muss in öffentlichen Schwimmbädern oder Sportstätten dem Wunsch muslimischer Frauen nach „männerfreien" Räumen Rechnung getragen werden?
  • Haben Schulen hinzunehmen, dass muslimische Mädchen nicht am Sportunterricht oder an Klassenfahrten teilnehmen?
  • Müssen die Kommunen Bestattungen ohne Sarg erlauben und separate muslimische Friedhöfe bzw. Grabfelder anbieten?
  • Wird die muslimische Betreuung in Krankenhäusern, Gefängnissen oder bei der Bundeswehr verpflichtend?
  • Werden wir, müssen wir, dürfen wir noch …?
Es ist ja nicht zu übersehen: Die bei uns lebenden mehr als vier Millionen Muslime haben das Land bereits verändert. Auch deshalb, weil ein nicht unerheblicher Teil von ihnen jede Integration ablehnt. Aber noch wird Deutschland überwiegend geprägt von der christlichen wie der jüdischen Tradition und nicht zuletzt vom Erbe der Aufklärung.

Falls der Islam von Staatswegen die Lizenz erhält, dieses Land mitzuprägen, wird die BRD zur MRD – zur Multikulti-Republik Deutschland. Es wird ein anderes Deutschland sein.


Mein Standpunkt dazu ist:

Der Islam in seiner heutigen Form" unterscheidet sich immer noch nicht vom Islam in seiner gestrigen Form. Denn: Der Koran gilt Muslimen als unmittelbares Gotteswort. Dieses Gotteswort ist deshalb weder verhandelbar, interpretierbar noch gar veränderbar. Wer den Islam ändern will oder einem „säkularen Islam" das Wort redet, der wird in den Augen der gläubigen Muslime zum Verräter und Abtrünnigen. Dafür sieht die geltende islamische Rechtsauslegung auch heute noch die Todesstrafe vor.

Der jüdische Gott des Mose interessiert sich ausschließlich für seine jüdische Gemeinschaft – was außerhalb derselben geschieht, ist ihm egal.

Der christliche Gott des Jesus ist ein säkularer Gott, der den weltlichen Staat sorgfältig von der religiösen Hoffnungserwartung trennt (Matthäus 21-22).

Allein schon deshalb sind Judentum und Christentum nicht mit dem Islam zu vergleichen.

Unser Grundgesetz ist ein Gesetzeskanon, den Menschen sich selbst gegeben haben, um ein gedeihliches Zusammenleben in Deutschland zu ermöglichen. Unser Grundgesetz ist menschengemachtes Recht.

Die Scharia aber ist Gottesgesetz. Der Begriff Scharia bezeichnet das islamische Recht; es enthält die Gesamtheit der Gesetze, die in einer islamischen Gesellschaft zu beachten und zu erfüllen sind. Sie basiert auf dem Koran und auf der sich ab der Mitte des 7. Jahrhunderts herausbildenden Überlieferung vom normsetzenden Reden und Handeln Mohammeds. Sie steht als solches über jeglichem menschengemachtes Gesetz. Damit steht es über jeder staatlichen Verfassung, die es nicht anerkennt – und ist somit in jeder Hinsicht verfassungsfeindlich. Die Scharia ist der ideologische Gegenentwurf zum aufgeklärten Rechts- und Gesellschaftsverständnis unserer europäischen Welt.

Menschen muslimischen Glaubens gehören mittlerweile zu Deutschland. Der ISLAM gehört nicht zu Deutschland.

Es ist das Grundgesetz von 1949, dem sich jeder unterordnen muss, der in Deutschland lebt oder den Boden der Bundesrepublik betritt.

Antike, römisches Recht, das Rechts- und Wertesystem im 19. Jahrhundert sowie die Verheerungen der beiden Weltkriege führten zu dieser Verfassung (Grundgesetz). Durch sie garantiert allein der säkulare Staat die Menschenrechte.

Der Koran und die Scharia verlangt jedoch eine andere, eine religiös-fundamentierte Gesellschaftsordnung. Für Muslime beispielsweise sind Clan, Koran und Umma (religiös fundierte Gemeinschaft der Muslime) tragende Säulen, nicht aber Staat, Individuum und Recht.

Können Muslime dieses Verfassungsverständnis übernehmen? Und wollen sie mit jüdischen Nachbarn friedlich zusammenleben?

Die herausfordernde Völkerwanderung zwingt Deutsche und Ausländer gleichermaßen, sich klarzumachen: Wer dazugehören will, wer sich einweben will in die Kultur- und Schicksalsgemeinschaft deutscher Staatsbürger, muss sich als Individuum erkennen und aus der religiös verordneten Unmündigkeit heraustreten.

 
Ohne die Freiheit des Einzelnen gibt es keinen demokratischen Rechtsstaat.

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