Aktuelles zur Völkerwanderung 28.04.2017

Kulturkonflikt - Sex mit Minderjährigen
Anders als in Talkshow oftmals behauptet, ist nicht der „politische Islam" das Problem, sondern der kulturelle. Denn der „politische Islam" spielt keine Rolle. Nicht einmal die hiesigen arabischen oder türkischen Organisationen plädierten für die Einführung der Scharia oder die Übernahme von Parlament und Regierung durch Imame. Vielmehr sind alle Fundamentalkonflikte, ob Verschleierung, „Ehrenmorde" oder „Friedensrichter", kulturell-religiöser Natur. Dort liegt die wahre Bruchlinie. Das Gerede vom „politische Islam" ist daher, wie das vom angeblichen Gegensatz zwischen Islam und Islamismus, nur ein Mittel der Verschleierung, um der überfälligen Diskussion um den kulturellen Islam – und damit um den Islam und seine Vereinbarkeit mit unseren Wertvorstellungen insgesamt – aus dem Weg zu gehen.
Die Bestätigung kommt schneller, als erwartet. Das Oberlandesgericht Bamberg hat die in Syrien geschlossene Ehe zwischen einem 21jährigen Bräutigam und seiner 6 Jahre jüngeren Frau für gültig erklärt; zum Zeitpunkt der Heirat war die Frau 14. Das ist kein Einzelfall, tatsächlich soll es unter den Zuwanderern Hunderte solcher Ehen geben, teils mit noch jüngeren Kindfrauen. Es herrscht bei Politikern und Medien große Aufregung. Denn deutlich wird: Ihr bisheriges Mantra, wonach die Grenze des Akzeptablen allein im Islamismus liege, der Islam und sein Wertekanon jedoch keine grundsätzlichen Fragen aufwerfe, lässt sich nicht halten. Wer eine Minderjährige heiratet, muss kein Islamist sein. Aber dennoch scheint eine solche Ehe und der damit verbundene sexuelle Missbrauch Minderjähriger mit westlichen Wertvorstellungen schwer vereinbar.
Wer allerdings Religionsfreiheit absolut setzt, kann nur zur Entscheidung des OLG Bamberg kommen. Tatsächlich ist die Differenzierung schwierig: Wieso soll man die Kinderehe verbieten, wenn man Vollverschleierung, Schächtung oder getrennten Schwimmunterricht als unabweisbare Forderungen der Religionsausübung betrachtet? Auch Mohammed hatte bekanntlich minderjährige Ehefrauen. Will man rechtsgültig geschlossene Ehen sanktionieren, die sogar der Prophet vorlebte? Zudem sind schon bisher nach ständiger Rechtsprechung die im Ausland geschlossenen Mehrfachehen von Muslimen geschützt; Frauen aus solchen Ehen sind selbstverständlich in Deutschland mitkrankenversichert und sozialleistungsberechtigt. Diese Rechtsprechung hat das OLG Bamberg lediglich fortgeschrieben. Und die Folge ist: Für Muslime kann Sex mit Minderjährigen in Deutschland tatsächlich zulässig sein.
So zerbricht eine weitere Lüge des öffentlichen Diskurses: Dass man sich mit dem „friedlichen" Islam schon irgendwie arrangieren könne und man auf kulturelle Sonderheiten, auf den Wunsch nach Verschleierung, getrennten Schwimmunterricht oder Minaretten, aus Gründen der Religionsfreiheit Rücksicht nehmen müsse. Das Bamberger Urteil macht klar: So einfach ist es nicht. Wer religiöse Toleranz über alles stellt, muss auch die eigenen Vorstellungen über die Selbstbestimmungsrechte von Kindern und über sexuelle Gewalt relativieren.
Natürlich könnte man solchen Aberwitz verbieten. Aber dann müsste man auch die Verschleierung hinterfragen, ebenso Beschneidungen oder Schächtungen. Das aber ist völlig unwahrscheinlich. Kaum eine Diskussion fürchtet die Politik mehr als eine um kulturelle Werte, um Leitkultur und die Frage, welche Kulturen man gegebenenfalls ablehnt und welche hier nichts zu suchen haben. Denn die Reaktionen wären absehbar: Medien, Asyllobby und Minderheitenverbände würden solche Debatten als Kulturchauvinismus geißeln. Wer zudem, wie Union oder SPD, den Islam zu Deutschland rechnet, hat mit klaren Grenzsetzungen ebenso große Schwierigkeiten wie Parteien wie die Grünen, die schon in ihrer programmatischen DNA Sex mit Kindern und Multikulti als Bereicherung empfahlen. So lassen zwar mehrere Justizminister verkünden, „man sei alarmiert",aber dass tatsächlich etwas passiert, ist eher unwahrscheinlich.
Im Ergebnis spielen Vergewaltigung in der Ehe und Missbrauch von Minderjährigen für die politischen Parteien keine Rolle, wenn es um Taten innerhalb der muslimischen Gemeinschaft geht. Dass auch das Private politisch sei, die alte Parole der Frauenbewegung, glaubt nur noch Alice Schwarzer; alle anderen wollen davon nichts mehr wissen. Und ein Clown als Bundesjustizminister ist der Regelung solcher Fundamentalkonflikte auch nicht zuträglich.
Noch zum Vorigen:  Das Urteil von Bamberg und die Notwendigkeit kultureller Selbstbehauptung bedeutet auch ähnliche Fragestellungen hinsichtlich des jüdischen Glaubens. Auch dort herrscht die Praxis der Schächtung wie Beschneidung. Doch sollte man diese Gestattungen mit dem Sonderverhältnis zwischen Deutschen und Juden begründen, wie auch mit der Jahrhundertelangen europäischen Geschichte des Judentums.
Dass man die Fortsetzung dieser Traditionen duldet, muss nicht bedeuten, dass man auch anderen dies gestattet.







Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Armut – eine Gefahr für die Demokratie – 30. Dezember 2023

Das Grün-Linke Vermögens-Vernichtungsprogramm – 20. Oktober 2023

Kampf der Kulturen in Deutschland und Europa - am 29. Februar 2024